Pressemitteilung | ZVEI e.V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie

Enttäuschung über Entscheidung des EU-Ministerrates zur Elektronikentsorgung – Lösungen vertagt

(Frankfurt/Main) – Enttäuscht zeigt sich der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V. über die Entscheidung des EU-Ministerrats zur Elektronikschrott-Richtlinie der EU. Mit der Verabschiedung des "Gemeinsamen Standpunkts" zu den Richtlinien über die Entsorgung gebrauchter elektrischer und elektronischer Geräte und über die 'Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Inhaltsstoffe' ist jetzt die politische Einigung des Umweltministerrates vom Juni dieses Jahres auch formell bestätigt worden.

"Dabei sind zentrale Probleme für die mehreren zehntausend betroffenen Unternehmen der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie sowie des Handels in der EU weiterhin ungelöst," kritisiert der ZVEI-Geschäftsführer Gotthard Graß. Jetzt komme es darauf an, dass in der zweiten Lesung des Europäischen Parlaments und bei der Umsetzung in nationales Recht Lösungen gefunden werden, die Wettbewerbsverzerrungen verhindern und die Kostenbelastung für Verbraucher und Hersteller soweit irgend möglich begrenzen. So spreche der Ministerrat mit der Regelung eine offene Einladung zum Trittbrettfahren aus. "Der Gesetzgeber muss sicher stellen, dass auch solche Unternehmen ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen, die nur zeitweilig am Markt agieren“, forderte Graß.

Bei der Regelung der Entsorgung der vor zehn oder zwanzig Jahren ausgelieferten Geräte gibt es nach Auffassung des ZVEI erheblichen Nachbesserungsbedarf. Hier habe das Europäische Parlament die schwierigen Finanzierungsprobleme der Entsorgung des so genannten 'historischen Abfalls' weitaus besser verstanden. Es hatte deshalb Möglichkeiten zur Kooperation von Herstellern und zum getrennten Ausweis der Entsorgungskosten auf den Rechnungen gegenüber den Verbrauchern vorgeschlagen.

Eine eindeutige Absage erteilte der ZVEI weiterhin der Forderung des Europäischen Parlaments, die Hersteller zusätzlich zur Entsorgung auch noch mit den Kosten der haushaltsnahen Sammlung zu belasten. Mit einer solchen Zusatzbelastung von mehreren Milliarden Euro, so der ZVEI, werde der in intensiven und langwierigen Gesprächen gefundenen Annäherung bei der Entsorgung des 'historischen Abfalls' die Basis entzogen. Aus Sicht der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie muss das Europaparlament diesen Beschluss in der zweiten Lesung korrigieren.

Entsorgung von Investitionsgütern sollte anders geregelt sein

Zu den Vorschlägen des Rates zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Investitionsgüterbereich erklärte sich der ZVEI nicht einverstanden. „Mit der Aufblähung der Finanzierungspflichten für die Hersteller von Investitionsgütern, die nicht privat genutzt werden, greift der Ministerrat ohne jeden Anlass tief in die Vertragsfreiheit zwischen Kaufleuten ein“, ergänzt ZVEI-Umweltexperte Otmar Frey. Der in erster Lesung vom Europaparlament bestätigte Vorschlag, der die Vertragsfreiheit zwischen Herstellern und Nutzern vorsieht, sollte wieder aufgegriffen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V. Stresemannallee 19 60596 Frankfurt Telefon: 069/63020 Telefax: 069/6302317

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