Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Entwurf für neues Urheberrecht ungenügend

(Berlin) - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordern den Bundestag auf, bei der Beratung des Entwurfs zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft die Belange der Urheber, aber ebenso die der Nutzer konsequent umzusetzen.

Der vorliegende Text genügt diesen Anforderungen nicht. Dies wird am Beispiel der Privatkopie deutlich: Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll es zwar weiterhin das Recht geben, für private Zwecke Kopien zu erstellen, aber Produzenten digitaler Trägermedien können die Ausübung dieses Rechts durch technische Maßnahmen faktisch ausschließen.

Grund ist die Einführung eines Abschnitts "Schutz technischer Maßnahmen" und ergänzender Strafbestimmung in das Urheberrechtsgesetz, die Zugangs- und Kopiersperren rechtlich absichern. Damit entstehen Zugangsbarrieren, wie sie das Urheberrecht bislang nicht vorsieht; technische Vorkehrungen können - anders als das geltende Recht - den Informationszugang und die Bereitstellung von Information, etwa in Bibliotheken, verhindern, erschweren und verteuern. Hinzu kommt, dass der Informationszugriff selbst kontrollierbar wird. Beides kann nicht wünschenswert sein, gerade wenn Ziel eine informierte demokratische Gesellschaft und die Nutzung der Informationstechnik, etwa in Form des e-government, ist.

Demgegenüber ist das bisherige System des Einzugs von Vergütungen für bestimmte Nutzungen (z.B. Privatkopie oder Ausleihe in Bibliotheken) durch Verwertungsgesellschaften eine bewährte und zweckmäßige Alternative, die sowohl den Zugang zu geschützten Werke offen hält als auch Urhebern und ausübenden Künstlern eine Vergütung sichert.

DGB und ver.di fordern den Gesetzgeber auf, eine vernünftige Balance zwischen Informationszugang und Schutzvorkehrungen herzustellen. Dies wäre nicht gewährleistet, wenn die Vorgaben zu technischen Schutzmaßnahmen der EU-Richtlinie umgesetzt würden, ohne den Schrankenbestimmungen des deutschen Rechts Rechnung zu tragen. Ein effizientes Urheberrecht steht nicht im Widerspruch zu Teilhabe am kulturellen Leben, Informations- und Meinungsfreiheit, sondern garantiert sie.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. Potsdamer Platz 10 10785 Berlin Telefon: 030/69560 Telefax: 030/69563956

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