Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Erbschaftssteuer: Guter Anlauf, aber zu kurz gesprungen

(Berlin) - Zum Referentenentwurf für ein Erbschaftsteuergesetz erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Der Entwurf geht bei den für das Handwerk besonders wichtigen Punkten in die richtige Richtung. Für die Bestimmung der Nichtaufgriffsgrenze für die Einhaltung der Lohnsummenregelung stellt der Entwurf jetzt auf die Beschäftigtenzahl ab. Eine bürokratische und teure Bestimmung durch den Unternehmenswert ist damit vom Tisch. Kritisch sieht das Handwerk jedoch die gewählte Grenze bis zu 3 Beschäftigten - hier springt der Entwurf zu kurz.

Ausdrücklich begrüßt das Handwerk die "atmende Lösung" in Form einer Flexibilisierung der Lohnsumme oberhalb der Nichtaufgriffsgrenze. Doch die gewählte Grenze zwischen 4 und 10 Beschäftigten ist zu gering. In der Praxis wirkt sich auch in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten der Verlust schon eines einzelnen Arbeitnehmers viel gravierender aus als bei einem Großunternehmen.

Wichtig ist, dass eine Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes punktgenau erfolgt; insbesondere darf es nicht zu einer Erzielung von Mehraufkommen bei der Erbschaftsteuer kommen. Schließlich geht es darum, ein Element deutscher Wirtschaftskultur zu erhalten. Es muss möglich bleiben, dass nachhaltig arbeitende Familienbetriebe auch künftig an die nächste Generation weitergegeben werden können, ohne dass Arbeitsplätze und Ausbildung gefährdet werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(sy)

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