Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Erbschaftssteuer: Handwerk fordert Augenmaß bei Neuregelung

(Berlin) - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Betriebsvermögen von kleinen und mittleren Betrieben, die in personaler Verantwortung geführt werden, dürfen im Erbfall verschont werden. Die Politik muss bei der weiteren Reform der Erbschaftssteuer diesen Grundsatz berücksichtigen. Das ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die gute Nachricht für kleine und mittlere Unternehmen.

Die Betriebe des Handwerks - -nahezu ausnahmslos Familienbetriebe - wirtschaften nachhaltig, planen generationenübergreifend. Sie sind damit ein bedeutender und einzigartiger Stabilitätsfaktor für Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland. Sie sind in vielen Regionen darüber hinaus unverzichtbar als Ausbilder, Arbeitgeber und Nahversorger.

Eine Schwächung ihrer Substanz und eine Zerstörung ihrer wirtschaftlichen Struktur hätten fatale Folgen. Denn das in den Betrieben gebundene Kapital ist - anders als Aktien oder Geldvermögen - nicht jederzeit übertragbar. Steuerzahlungen können daher schnell existenzbedrohend wirken. Auch zu viel Bürokratie durch aufwendige Nachweispflichten bei neuen Regelungen ist für die kleinen Betriebe nicht tragbar. Es gilt, die Übergabe von zehntausenden solcher Familienbetriebe allein in den kommenden Jahren zu sichern - und damit die Arbeits- und Ausbildungsplätze und das wirtschaftliche und unternehmerische Wissen."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(sy)

NEWS TEILEN: