Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Erbschaftsteuer-Reform wird offenbar vertagt / IVD: Einlenken der Bundesregierung ist ein Sieg der Vernunft

(Berlin) - Die Bundesregierung hat die Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer laut Medienberichten zunächst vertagt. Ursprünglich war geplant, nach der Sommerpause einen Referentenentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer zu beraten, um diese bereits zum Jahresbeginn 2007 in Kraft zu setzen. „Dies ist ein Sieg der Vernunft“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverband Deutschland (IVD). „Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat sich offenbar endlich eines Besseren belehren lassen.“

Der IVD hatte bereits mehrfach gewarnt, die Reform nicht zu überstürzen. Zunächst muss das für den Dezember erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer abgewartet werden. „Geschieht dies nicht, sind Nachbesserungen im kommenden Jahr geradezu programmiert“, erklärt Schick. Zudem darf den schon heute übermäßig stark belasteten Immobilieneigentümern kein neues Sonderopfer abverlangt werden.
Laut den bisherigen Reformplänen soll für die Vererbung von Betriebsvermögen eine günstigere Neuregelung geschaffen werden. Diese sieht vor, dass für Unternehmenserben die Steuerbelastung stufenweise reduziert beziehungsweise ganz erlassen wird, wenn sie den Betrieb weiterführen und die Arbeitsplätze erhalten.

Diese Steuerentlastung sollen private Immobilienerben aber offenbar gegenfinanzieren. So sieht das Konzept der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erbschaftsteuerreform vor, dass der Steuerausfall für die Länder über im Erbfall höher zu bewertende Privat-Immobilien wieder herein geholt wird.

„Die Wahrscheinlichkeit, dass es künftig zu einer stärkeren Belastung für Immobilienerben kommen wird, bleibt trotz der eingetretenen Verzögerung hoch. Deshalb ist zu prüfen, ob Immobilien bereits jetzt zu den noch günstigen steuerlichen Bedingungen im Wege der Schenkung auf die Erben übertragen werden können“, so Schick. Bislang werden bebaute Grundstücke im Erb- oder Schenkungsfall in der Regel nur mit rund 50 bis 80 Prozent des tatsächlichen Verkehrswertes erfasst.

Der Bundesfinanzhof hatte vor vier Jahren die Verfassungsrichter angerufen, weil er die niedrigere Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen gegenüber Geldvermögen bei der Erbschaft als Verstoß gegen das Gleichheitsgebot ansieht. Dagegen steht jedoch die Auffassung, dass Mieterschutzbestimmungen und öffentlich-rechtliche Auflagen, Verwaltungs- und Instandhaltungsaufwand sowie begrenzte Nutzungsfähigkeit einen deutlichen Bewertungsabschlag gegenüber Kapitalvermögen rechtfertigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland Bundesverband e.V. (IVD) Jürgen Michael Schick, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(bl)

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