Pressemitteilung | Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e.V. (GKV)

Erbschaftsteuer darf Generationswechsel nicht gefährden

(Bad Homburg) - Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer muss eine Regelung zum Schutz des Produktivvermögens kleiner und mittlerer Familienunternehmen gefunden werden, fordert der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e.V. (GKV).
"Das Bundesverfassungsgericht hat das Ziel, kleine und mittlere Familienbetriebe von der Erbschaftsteuer zu entlasten, ausdrücklich als legitim anerkannt. Der Bundesgesetzgeber ist nun in der Pflicht, bis Ende 2016 eine mit dem Grundgesetz zu vereinbarende Erbschaftsteuer-Regelung zu entwickeln und zu verabschieden, die dem Schutz des Produktivvermögens kleiner und mittlerer Familienunternehmen angemessen Rechnung trägt. Auch die Möglichkeit der vollständigen Abschaffung der Erbschaftsteuer sollte hierbei geprüft werden, da die betroffenen Vermögen bereits durch Mehrwert- und Einkommensteuer belastet wurden", sagt GKV-Hauptgeschäftsführer Dr. Oliver Möllenstädt.

Kleine und mittlere Familienunternehmen stellen einen großen Teil der Kunststoff verarbeitenden Betriebe in Deutschland. Die Schaffung einer generationengerechten Lösung bei der Erbschaftsteuer dient der Vermeidung von Insolvenzen und Notverkäufen beim Generationswechsel sowie dem Erhalt von Liquidität und Arbeitsplätzen in den betroffenen Unternehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e.V. (GKV) Pressestelle Kaiser-Friedrich-Promenade 43, 61348 Bad Homburg Telefon: (06172) 926661, Fax: (06172) 926674

(sy)

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