Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Erheblicher Nachbesserungsbedarf bei BMWi-Eckpunkten / VKU fordert zügige Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

(Berlin) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft Deutschlands, appelliert an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, umfassend und zügig die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu reformieren. In einem heute dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) überreichten Positionspapier führt der VKU die Positionen auf, die aus Sicht der kommunalen Energiewirtschaft für die bevorstehende Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) unverzichtbar sind.

Dazu Hans-Joachim Reck, VKU-Hauptgeschäftsführer: "Es ist gut, dass Wirtschaftsminister Gabriel mit den Eckpunkten zur KWKG-Novelle die Diskussion um die weitere Ausgestaltung vorangebracht hat. Aber aus Sicht der Stadtwerke muss da noch erheblich nachgebessert werden. Mit der KWK leisten die Stadtwerke deutschlandweit bereits heute einen zentralen und kosteneffizienten Beitrag zur Wärmewende vor Ort und wollen das zukünftig tun. Das geht aber nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen!"

Aus VKU-Sicht ist es dringend notwendig, mit der anstehenden KWKG-Novelle den Bestand der bereits existierenden Anlagen abzusichern, Neuinvestitionen anzureizen und damit Versorgungssicherheit zu gewährleisten. "Wir dürfen die bisherigen Ausbauerfolge bei der KWK nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Es genügt nicht, neue KWK-Anlagen ans Netz zu bringen, wenn anderseits der Bestand unwirtschaftlich ist und Unternehmen vor Stilllegungsentscheidungen stehen", warnt Reck. Der VKU fordert daher, die Bestandsförderung auf alle Anlagen der öffentlichen Versorgung ohne Abschneidegrenze zu erweitern und die Fördersätze anzuheben. "Wir sehen neben der Gas- auch bei der Steinkohle-KWK einen, wenn auch geringeren, Förderbedarf im Bestand. Gleiches gilt für den Bereich von Neubau und Modernisierung, hier reichen die bisher vorgesehenen Fördersätze nicht aus", so Reck.

Zudem setzt sich der VKU weiterhin für ein ambitioniertes KWK-Ausbauziel ein. Allerdings ist es aus Sicht des Verbandes sinnvoll, das KWK-Ausbauziel von 25 Prozent bis in das Jahr 2025 zu strecken. Positiv bewertet der VKU die vom BMWi geplante Ausweitung der Förderung für Netze und Speicher als wesentliche Voraussetzung für den Ausbau der Fernwärme. Reck: "Die Wärmeversorgung in Deutschland muss vor allem effizienter werden. Um die erneuerbaren Energien in die Wärmeversorgung zu integrieren, ist der Ausbau von Ausbau von Wärme- und Kältenetzen, ebenso wie von Speichern, unverzichtbar."

Weiter fordert der VKU, zielgerichtet kleinere KWK-Anlagen zu fördern, da es hier, zum Beispiel im Wohnungsbereich oder bei kommunalen Anlagen wie Schwimmbädern und Schulen, erhebliche KWK-Ausbaupotenziale gibt. "Durch die vom BMWi geplanten Änderungen, aber auch durch die Umstellung der Förderung auf Vollbenutzungsstunden, sind viele kleinere Anlagen bis 250 Kilowatt gefährdet. Vor allem bei kleineren KWK-Anlagen muss eine sachgerechte Förderung gefunden werden, die nicht ganze Bereiche in die Unwirtschaftlichkeit drängt", sagt Reck. Angesichts der notwendigen Verbesserungen ist der derzeit vorgesehene Förderdeckel von einer Milliarde Euro nicht ausreichend.

Aus VKU-Sicht ist die zügige und umfassende Novelle des KWKG noch im Jahr 2015 notwendig. Reck abschließend: "Die Stadtwerke erwarten von der Bundesregierung nun endlich ein klares Signal für die KWK - für den Klimaschutz, aber auch die umfassende Versorgungssicherheit in Deutschland!"

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(sy)

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