Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Erhöhte Energiepreise nur unter Vorbehalt zahlen / Musterbrief in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich

(Leipzig) - Die Ankündigungen der Energieversorger, ihre Energiepreise deutlich zu erhöhen, verunsichern die privaten Verbraucher derzeit. „Waren schon in den vergangenen Jahren Preissteigerungen zu verzeichnen und die Verbraucher zum Sparen gezwungen, so ist dieses Potenzial nun so gering geworden, dass dadurch kaum noch Mehrbelastungen ausgeglichen werden können. Und für 2005 zeichnen sich weitere Preisrunden ab“, sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, “Damit hat das Budget vieler privater sächsischer Haushalte seine Grenzen erreicht.“

Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt allen Betroffenen die Empfehlung, die Preiserhöhungen nur unter dem Vorbehalt des Nachweises zu zahlen, dass diese Erhöhungen nach „billigem Ermessen“ erfolgten. Denn dann ist der Energieversorger für die Angemessenheit der Preiserhöhung nachweispflichtig und muss überprüfbar zeigen, was zur Erhöhung führte. „Entspricht die Preiserhöhung dem nicht, so ist sie gemäß § 315 BGB für den Kunden unverbindlich“, so Bettina Dittrich, Juristin der sächsischen Verbraucherzentrale. „Übersteigen die angekündigten Preiserhöhungen die bisherigen Preise um mehr als 2 Prozent, sollten sich die Verbraucher den Nachweis erbringen lassen, dass die Preiserhöhung nach billigem Ermessen erfolgte.“ Wird der Nachweis nicht erbracht, kann das aber nur im Rahmen einer Klage auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Energiepreises festgestellt werden. Eine Klage muss wohlüberlegt sein, denn deren Ausgang ist oft ungewiss. Rechtschutzversicherte Verbraucher sollten sich bei ihrem Versicherer informieren und gegebenenfalls dann entsprechende Schritte einleiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. Bernhardstr. 7, 04315 Leipzig Telefon: 0341/6888080, Telefax: 0341/6892826

NEWS TEILEN: