Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Erstes Pflegestärkungsgesetz: Mehr Leistungen, aber weniger Qualität / bpa kritisiert Teile der Pflegereform

(Berlin) - Am heutigen Freitag berät der Bundesrat das erste Pflegestärkungsgesetz, das am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Leistungen in der ambulanten Pflege um rund 1,4 Milliarden Euro; für den stationären Bereich ist eine Milliarde zusätzlich eingeplant. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), begrüßt die vorgesehenen Leistungssteigerungen: "Das Gesetz hilft den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die Pflege zu Hause besser zu organisieren. Gleichermaßen erhöht sich die Lebensqualität der Bewohner von Pflegeheimen, während die Pflegefachkräfte entlastet werden."

Auf die Pflegedienste sieht Meurer allerdings gravierende Probleme zukommen: Einen schweren Fehler stellt die Neuregelung dar, dass bis zu 40 Prozent der ambulanten Sachleistungen, die bisher qualitätsgeprüft von Pflegediensten ausgeführt werden, künftig von Einzelpersonen oder von neuen Agenturen übernommen werden können, die keinerlei vergleichbaren Normen - zum Beispiel hinsichtlich der Qualitätsanforderungen, Personalvoraussetzungen, Vergütungs- und weiteren Vereinbarungen - unterliegen. "Dies ist der Einstieg in das Prinzip ,Hauptsache billig'", ist Meurer überzeugt. "Es wird eine mangelnde Wertschätzung gegenüber den Pflegekräften und ambulanten Pflegediensten deutlich, die immer mehr Auflagen erfüllen müssen und nun auch noch zu einem ungleichen Wettbewerb gezwungen werden", so Meurer.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Bernd Tews, Geschäftsführer Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Fax: (030) 30878889

(sy)

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