Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Erstmalig wären bei Zinssenkung auch Bestandskunden betroffen / Ende der Lebensversicherung durch Senkung des Garantiezinses

(Henstedt-Ulzburg) - Wie den Medien entnommen werden konnte, empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung für das Jahr 2015 eine Senkung des Garantiezinses (Höchstrechnungszins) auf 1,25 Prozent. "Eine derartige Senkung ist unseres Erachtens nicht notwendig", so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten e. V. (BdV). "Denn die Versicherungsunternehmen erwirtschaften sogar jetzt mehr als 1,75 Prozent." Besonders fatal ist aber, dass zum ersten Mal auch Bestandskunden von der Senkung betroffen wären. "Verbraucher, die das neue Allianz-Produkt "Perspektive" abgeschlossen haben, sind ausnahmsweise auch als Bestandskunden von der Garantiezinssenkung betroffen", gibt der BdV-Vorstandssprecher zu bedenken.
Nach Ansicht des BdV befindet sich kein Versicherungsunternehmen in einer finanziellen Schieflage. Auch erwirtschaften die Versicherungsunternehmen heute weit mehr als den jetzt noch gültigen Höchstrechnungszins von 1,75 Prozent. Daher ist die Senkung nicht nachvollziehbar. "Finanzschwache Unternehmen können heute schon mit 1,25 Prozent kalkulieren. Aus Konkurrenzgründen tun sie es jedoch nicht", führt Kleinlein aus. Doch auch die sogenannten "starken Unternehmen" kalkulieren zum Teil nur mit dem höheren Satz und mindern den Garantiezins durch Sonderkosten auf einen deutlich niedrigen Zinssatz.

Kunden der Allianz, die das neue Produkt "Perspektive" abgeschlossen haben, müssen hinnehmen, dass sich eine Senkung des Garantiezinses auch auf ihre Rentenleistung auswirkt. Durch einen Passus im Kleingedruckten schlägt ausnahmsweise die Senkung des Höchstrechnungszinses auch auf Bestandsverträge dieses Allianz-Tarifs durch. "Leider sind dann auch Bestandskunden von einer Zinssenkung betroffen. Bestimmte Allianz-Kunden bliebe dann nur die Hoffnung, dass sich irgendwann der Zins wieder erhöht", so Kleinlein.

Der BdV erwartet, dass nach einer Senkung des Höchstrechnungszinses die Versicherungsunternehmen verstärkt versuchen werden, neuartige Produkte wie Hybridprodukte, Variable Annuities oder das Produkt "Vorsorgekonzept Perspektive" der Allianz an den Verbraucher zu bringen. Vor diesen undurchsichtigen und ohne Garantien versehenen Produkten warnt der BdV eindringlich, siehe hierzu eine BdV-Pressemitteilung.

Ob jedoch tatsächlich eine Senkung des Garantiezinses stattfindet, lässt sich jetzt noch nicht sagen. Das Bundesfinanzministerium muss den Anregungen der Deutschen Aktuarvereinigung nicht folgen. Es bleibt also spannend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Bianca Boss, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(cl)

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