Pressemitteilung |

Erwerbsloseninitiativen begrüßen Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach höherem Kindergeld, aber ...

(Frankfurt am Main) - Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI begrüßt die Forderung des familienpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer, nach einer Erhöhung des Kindergeldes. Gleichzeitig weist der Dachverband unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen darauf hin, dass „die Gerechtigkeitslücke beim Kindergeld für Mittelschichtfamilien“ auch für auf Sozialleistungen angewiesene Menschen geschlossen werden muss.

Nach Informationen der CDU/CSU-Bundestagfraktion sind die Lebenshaltungskosten für Grundnahrungsmittel wie Brötchen, Vollmilch, Markenbutter und Orangensaft von Januar 2002 bis September 2007 für Familien um durchschnittlich 25 Prozent angestiegen.

Gleichzeitig wurde der Regelsatz für auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (`Hartz IV´) angewiesene Menschen nur um 0,6 Prozent von 345 auf 347 Euro angehoben. Eine reine Erhöhung des Kindergeldes, wie von der Bundestagsfraktion der CDU/CSU gefordert, würde bedeuten, dass Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien keine höheren Leistungen erhielten, da dass Kindergeld als Einkommen von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen auf die Sozialleistungen voll angerechnet wird.

„Wir begrüßen die Forderungen der CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag nach einer Erhöhung des Kindergeldes aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten.“ so Andreas Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI.

„Allerdings weisen wir darauf hin, dass die Lebenshaltungskosten nicht nur für Mittelschichtfamilien gestiegen sind, sondern insbesondere auch für Menschen, die von `Hartz IV´ leben müssen.

Wenn, wie von der CDU/CSU gefordert, daher das Kindergeld zum 01. Januar 2009 erhöht werden soll, muss auch die Regelleistung für auf `Hartz IV´ angewiesene Menschen angemessen erhöht werden. Dies würde bedeuten, dass die bisherige Einkommensanrechnung für Kinder und Jugendliche aufgehoben wird und die gestiegenen Lebenshaltungskosten sich auch in der Regelsatzbemessung wieder spiegeln.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. Pressestelle Moselstr. 25, 60329 Frankfurt Telefon: (069) 27220896, Telefax: (069) 27220897

(el)

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