Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Es gilt die Gestaltungskraft der Kommunen im sozialen Bereich zu erhalten

(Berlin) - Für eine Umsetzung wesentlicher Teile der Bundesratsinitiative zur Kostenentlastung der Kommunen im sozialen Bereich (KEG) hat sich der Ausschuss für Soziales, Jugend und Gesundheit des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, anlässlich seiner Frühjahrssitzung ausgesprochen.

„Die Gestaltungskraft der Kommunen muss gerade im sozialen Bereich erhalten bleiben. Entscheidend dabei ist, dass auch zukünftig diejenigen solidarische Hilfe bekommen, die sie dringend benötigen. Dazu sind ziel- und zweckgerichtete Leistungen notwendig und vor allem müssen Mitnahmeeffekte und falsche Anreize beseitigt werden“, erklärte der Ausschussvorsitzende, Bürgermeister Manfred Uedelhoven , heute in Wetzlar.

Die finanzielle Situation der Kommunen ist weiterhin äußerst angespannt. So betrug im Jahr 2004 das Defizit knapp 6 Mrd. Euro. Eine Hauptursache dieses Defizits liegt darin begründet, dass soziale Leistungen einen immer größer werdenden Teil der Einnahmen der Kommunen beanspruchen. So werden heute bereits mehr als ein Fünftel der gesamten kommunalen Einnahmen unmittelbar für soziale Leistungen ausgegeben. Damit hat sich der Anteil seit 1980 nahezu verdoppelt. Allein in den letzten sieben Jahren nahmen die Ausgaben für soziale Leistungen um ca. 11 Mrd. Euro zu. Waren es im Jahr 1998 noch gut 26 Mrd. Euro, so stieg dieser Posten im Jahr 2003 schon auf 30,5 Mrd. Euro und im Jahr 2004 auf über 32 Mrd. Euro. In 2005 werden die Ausgaben voraussichtlich auf rund 37 Mrd. Euro klettern. “Dies ist für die Kommunen nicht weiter verkraftbar, so der zuständige Beigeordnete des DStGB, Uwe Lübking .

Zahlreiche Änderungsvorschläge des Kommunalen Entlastungsgesetzes entsprechen langjährigen Forderungen des DStGB, und sind nachhaltig zu unterstützen. wie z.B. die Zusammenführung von Leistungen für behinderte Kinder unabhängig von der Behinderungsart im SGB XII, die stärkere Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe, die zeitliche Beschränkung bei Leistungen an junge Volljährige und die Einbeziehung von Grundsicherungsempfängern in die gesetzliche Krankenbehandlung nach dem SGB V.“ Die Realisierung dieser Vorschläge würde dazu beitragen, die Leistungen des SGB VIII und des SGB XII auch künftig nachhaltig zu sichern, so Uedelhoven.“

Auf die drängendste Frage, nämlich die Finanzierung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, gibt allerdings auch das KEG keine Antwort. Gerade in diesem Bereich schlagen sich die wachsenden Fallzahlen in signifikant steigenden Ausgaben nieder. Gaben die Kommunen im Jahr 1991 etwa 4 Mrd. Euro für Eingliederungshilfe für behinderte Menschen aus, stiegen die Ausgaben im Jahr 2003 bereits auf knapp 11 Mrd. Euro mit eindeutig steigender Tendenz. “Die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entwickeln sich im Vergleich mit den übrigen sozialen Leistungskategorien derzeit am dynamischsten. Um die Versorgung und Ausstattung behinderter Menschen nachhaltig sicherzustellen, muss die Finanzierung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen dringend auf eine neue Grundlage gestellt werden“, so Lübking abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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