Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

EuGH-Entscheidung stellt Mitbestimmung nicht in Frage

(Berlin) - Die paritätische Mitbestimmung gerät durch die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur grenzüberschreitenden Verschmelzung nicht unter Druck. DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel erklärte dazu am 14. Dezember in Berlin:

„Die europäischen Richter haben lediglich festgestellt, dass ausländische Gesellschaften mit deutschen Gesellschaften verschmolzen werden können. Der EuGH hat sich weder mit der Frage beschäftigt, ob inländische Unternehmen mit einer ausländischen Gesellschaft im Ausland verschmelzen können, noch mit der Frage der Mitbestimmung.

Im Gegenteil, die EuGH-Richter haben bekräftigt, dass eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit zulässig sein kann, wenn mit ihr ein legitimes, mit dem EG-Vertrag vereinbares, Ziel verfolgt wird und wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist. Dabei nennt der EuGH ausdrücklich die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Durch die Niederlassungsfreiheit in Europa kann das deutsche Mitbestimmungsrecht nicht ausgehebelt werden. Dies bestätigt auch ein Gutachten von Prof. Walter Bayer, das sich mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit und der deutschen Unternehmensmitbestimmung befasst.

Wichtig ist, dass nunmehr die in Brüssel verabschiedete Richtlinie zur Sicherung der Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen zügig in deutsches Recht umgesetzt wird.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Hilmar Höhn, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060324

(tr)

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