Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

EuGH-Generalanwalt: Bereitschaftsdienst auch in Deutschland Arbeitszeit

(Luxemburg/Köln) - Zum Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH zur Klage eines deutschen Klinikarztes auf Bewertung der Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit (Dr. Norbert Jäger, C-151/02) erklärt der 1. Vorsitzende der Krankenhausärzteverbandes Marburger Bund, Dr. Frank Ulrich Montgomery:

"Unmissverständlich hat der Generalanwalt festgestellt, dass das deutsche Arbeitszeitgesetz gegen europäisches Recht verstößt, da es den Bereitschaftsdienst der Klinikärzte nicht als Arbeits-, sondern als Ruhezeit definiert. Dieser Schlussantrag gewinnt deshalb massiv an Bedeutung, weil die Richter des EuGH in ihrem anstehenden Urteil so gut wie immer dem Votum des Generalanwalts folgen.

Das Rechtsgutachten des Generalanwalts ist ein Sieg auf der ganzen Linie für die deutschen Krankenhausärzte. Nach ihrer jahrelangen Verzögerungstaktik muss die Bundesregierung nun endlich das falsche deutsche Arbeitszeitgesetz ändern und den Bereitschaftsdienst im Sinne der EU-Richtlinie als Arbeitszeit werten. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt muss nun ihrem im neuerlichen Arbeitszeitgipfel gegebenen Versprechen nachkommen und die Folgekosten, die sich aus der zwangsläufigen Änderung des Arbeitszeitgesetzes ergeben, im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform berücksichtigen.

Nach unseren Berechnungen muss nach einer Gesetzesänderung das Krankenhausbudget um rund 1 Mrd. Euro erhöht werden, um Stellen für 15.000 zusätzliche Klinikärzte zu schaffen. Nur auf diesem Wege sind die üblichen Marathondienste von bis zu 80 Stunden in der Woche zu vermeiden."

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. - Bundesverband Riehler Str. 6, 50668 Köln Telefon: 0221/9731680, Telefax: 0221/9731678

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