Pressemitteilung | komba gewerkschaft e.V.

EuGH-Urteil: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit - Arbeitsmarktpolitische Chance

(Sonthofen/Köln) - Die komba gewerkschaft begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 9. September, dass in Diensträumen des Arbeitgebers/Dienstherren geleisteter Bereitschaftsdienst in vollem Umfang als Arbeitszeit zu bewerten ist.

Die komba gewerkschaft fordert die schnellstmögliche Umsetzung des Urteils in die Gesetzgebung und in die Tarifverträge in Deutschland.

Das Urteil führt zu einem erheblichen Personalmehrbedarf. Dieser Mehrbedarf wird mit Sicherheit mehrere zehntausend Arbeitsplätze betragen.

Der Mehrbedarf wird sich vor allen Dingen im kommunalen Gesundheitsbereich, im Altenpflegebereich, in der Jugendhilfe und in den Feuerwehren und Rettungsdienste ergeben. Er ist unverzüglich und präzise zu ermitteln. Die notwendigen neuen Arbeitsplätze müssen geschaffen werden.

Entschiedenen Widerstand kündigte komba Bundesvorsitzender Heinz Ossenkamp, gleichzeitig stellvertretender dbb Bundesvorsitzender, für den Fall an, die Umsetzung des Urteils durch die Ausweitung von Überstunden zu unterlaufen.

Die Kommunalverwaltung ist heute schon "Überstunden-Weltmeister". Das Urteil bietet deshalb eine erhebliche arbeitsmarktpolitische Chance zu Neueinstellungen.

Quelle und Kontaktadresse:
KOMBA Gewerkschaft Norbertstr. 3, 50670 Köln Telefon: 0221/9128520, Telefax: 0221/9128525 Pressekontakt: Wibke Krohn

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