Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

EuGH stoppt Ausbeutung der Ärzte

(Berlin) - "Das EuGH-Urteil bringt Sicherheit für die Patienten und stoppt die Ausbeutung der Ärzte. 30 Stunden-Dauerdienste gehören endgültig der Vergangenheit an. Das europäische Arbeitszeitrecht gilt nach Jahre langem Kampf nun endlich auch für die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland." Mit diesen Worten kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe am 9. September das lang erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Arbeitszeiten der Ärzte.

Nach der Entscheidung des EuGH steht nunmehr unumgänglich fest, dass eine Bewertung der ärztlichen Bereitschaftsdienste als Ruhezeit - so wie bisher im deutschen Arbeitszeitgesetz geregelt - nicht den zwingenden Vorgaben aus Europa entspricht. Somit ist das System der bisher abgeleisteten Bereitschaftsdienste mit überlangen Arbeitszeiten illegal. "Die Regierung muss das Urteil schnellstmöglich rechtskonform umsetzen und die für den Stellenmehrbedarf notwendigen Finanzmittel auch tatsächlich zur Verfügung stellen. Denn es wäre verantwortungslos, weiterhin nur mit völlig überarbeiteten Ärzten die Patientenversorgung im Krankenhaus aufrecht zu erhalten", so Hoppe. Dem Kieler Arzt Dr. Norbert Jaeger gratulierte er zu seinem Erfolg: "Der Kollege Dr. Jaeger hat mit seiner Klage den Ärztinnen und Ärzten, vor allem aber den Patienten einen großen Dienst erwiesen."

Der Ärztepräsident forderte den in dieser Angelegenheit zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, auf, das deutsche Arbeitszeitgesetz endlich der EG-Arbeitszeitrichtlinie 93/104 anzupassen und damit den Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit definitiv anzuerkennen. "Mit der bisherigen Verzögerungstaktik muss jetzt Schluss sein. Sonst droht Gefahr, dass noch mehr junge Ärzte nicht in die Patientenversorgung gehen", sagte Hoppe. Nun gebe es die große Chance, die Attraktivität des Arztberufes wieder zu erhöhen und dadurch die Folgen des drohenden Nachwuchsmangels abzumildern. Die Nachwuchsentwicklung sei ohnehin schon alarmierend, wie erst kürzlich eine Studie von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung ergeben habe. Denn inzwischen entscheide sich jeder vierte Medizinabsolvent für eine Tätigkeit außerhalb der Patientenversorgung, sodass schon jetzt 4800 Arztstellen in den Krankenhäusern vakant seien.

Eine rechtskonforme Umsetzung des europäischen Urteils in das Tarifrecht erfordere zwangsläufig Neueinstellungen. "Wir rechnen damit, dass mindestens 15000 Arztstellen geschaffen werden müssen", so Hoppe. Mit den notwendigen Veränderungen des Tarifrechts müssten deshalb die gesetzlichen Voraussetzungen zur Finanzierung dieser zusätzlichen Personalkosten in Höhe von etwa 1 Milliarde Euro geschaffen werden. Die bislang von der Bundesregierung im Rahmen des Fallpauschalengesetzes zugestandenen zusätzlichen finanziellen Mittel für die Jahre 2003 und 2004 reichten dazu bei weitem nicht aus.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Herbert-Lewin-Str. 1, 50931 Köln Telefon: 0221/40040, Telefax: 0221/4004388

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