Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

EuGH zu Schrottimmobilien: Für Hunderttausende geht ein Albtraum zu Ende / Banken oder Staat müssen haften, nicht aber die Verbraucher

(Berlin) - Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist mit dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Hunderttausende Betroffene ein Ende des Albtraums in Sicht. Die zentrale Botschaft des Urteils lautet: "Verbraucher, die nicht über die Möglichkeit zum Widerruf belehrt wurden, in diesem Fall den Kreditvertrag widerrufen und den Kaufvertrag nicht abgeschlossen hätten, dürfen keine negativen finanziellen Folgen haben", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Nun sei von den Gerichten zu prüfen, ob die Banken wegen fehlender Belehrung oder der Staat wegen fehlerhafter Gesetze haften müsse, weil er die Vorgaben der EU-Haustürgeschäfterichtlinie nicht richtig umgesetzt hat. "Nach dem Urteil wird einer von beiden haften müssen, die Verbraucher jedoch definitiv nicht", so Müller. "Mit dem Urteil wird deutlich, wie teuer es den Staat zu stehen kommen kann, wenn Gemeinschaftsrecht nicht richtig umgesetzt und Verbraucherschutz klein geschrieben wird."

Im sogenannten Schrottimmobilien-Skandal hatten Hunderttausende Verbraucher minderwertige Immobilien im Rahmen eines Haustürgeschäftes erworben. Finanziert wurde der Kauf über namhafte Banken. Auch wenn mit dem Urteil die Betroffenen aller Wahrscheinlichkeit nach auf ihren Schrottimmobilien sitzen bleiben - entscheidend sind die mit derartigen Kapitalanlagen verbunden finanziellen Risiken. "Jetzt müssen die Gerichte entscheiden, ob unter Anwendung des geltenden Rechts die Banken in die Haftung genommen werden können oder, falls das nicht der Fall sein sollte, der Staat durch die fehlerhafte Umsetzung der Hautürgeschäfterichtlinie aufkommen muss." Edda Müller ging auch mit den Vermittlern und Banken scharf ins Gericht: "Sie haben von Anfang an gewusst, dass die verkauften Objekte überteuert waren - sie haben schamlos die Sorge der Menschen um die private Altersvorsorge ausgenutzt. Das Urteil ist die von uns lang erhoffte Antwort auf diese unseriöse Geschäftspraxis." Eine grob unverantwortliche Kreditvergabe dürfe nicht zu Lasten der Verbraucher gehen.

Der Europäische Gerichtshof...
...hat heute (25. Oktober) entschieden, dass "die Mitgliedsstaaten dafür sorgen müssen, dass ein Kreditinstitut, das einen Verbraucher nicht über sein Recht belehrt hat, den zur Finanzierung eines Immobilienerwerbs dienenden Darlehensvertrag zu widerrufen, die Risiken trägt, die mit der in einer Haustürsituation zustande gekommenen Kapitalanlage verbunden sind."

Die Begründung des EuGH: Wäre der Verbraucher von dem Kreditinstitut rechtzeitig über sein Widerrufsrecht belehrt worden, so hätte er seine Entscheidung, den Darlehensvertrag zu schließen, rückgängig machen können und ihm wären dann sämtliche finanziellen Auswirkungen erspart geblieben. Er hätte dann auch den notariellen Kaufvertrag über die Wohnung gar nicht geschlossen. Der Verbraucher hätte damit das Risiko vermeiden können, eine zu hoch bewertete Immobilie zu kaufen. Der Verbraucher hätte dadurch vermeiden können, "sich dem Risiko auszusetzen, dass die Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufes zu hoch bewertet wird, dass sich die veranschlagten Mieteinnahmen nicht erzielen lassen und dass sich die Erwartungen in Bezug auf die Entwicklung des Immobilienpreises als falsch erweisen".

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

(sk)

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