Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Euro-Einführung bringt Gebührenerhöhung bei deutschen Banken / Neue Studie des Europäischen Verbraucherverbands BEUC zu Auslandsüberweisungen

(Berlin) - Die europäischen Verbraucher müssen weiterhin mit hohen Gebühren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb der Eurozone leben. Gleichzeitig gibt es flächendeckend Verstöße gegen die EU-Verordnung zu grenzüberschreitenden Zahlungen. Dies ist das Ergebnis einer heute veröffentlichten Untersuchung des Europäischen Verbraucherverbands BEUC.

Entsprechend der EU-Verordnung sind die Banken seit der Euro-Einführung verpflichtet, die Gebühren für Inlandsüberweisungen und grenzüberschreitende Zahlungen anzugleichen. Statt jedoch die hohen Auslandsgebühren zu senken, haben die Banken in Deutschland und in fünf weiteren Ländern der Eurozone die Inlandsgebühren zum Teil drastisch erhöht. vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller bezeichnete das Verhalten der Banken als Bremse für den europäischen Binnenmarkt. „Die Banken werden sich allerdings erst bewegen, wenn die Verbraucher ihnen Beine machen und zu günstigeren Anbietern wechseln.“

In Deutschland wurden Preiserhöhungen vor allem für das Abheben an Geldautomaten fremder Banken festgestellt. Die Entgelte kletterten zwischen 14 Prozent bei der HypoVereinsbank, 25 Prozent bei der Deutschen Bank und 58 Prozent bei der Hamburger Sparkasse.

An der nicht repräsentativen Untersuchung beteiligten sich Verbraucherorganisationen in den elf Ländern der Eurozone, unter ihnen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Um die Umsetzung der EU-Richtlinie zu testen, wurden jeweils 40 Euro von einer inländischen Bank auf ein Konto in Brüssel überwiesen. Zugleich wurde untersucht, wie sich die Gebührensätze für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen seit dem 1. Januar 2002 entwickelt haben, wie hoch die Entgelte für Abhebungen an Geldautomaten im Ausland sind und ob die Banken ihrer Informationspflicht über die Gebührenhöhe nachkommen.

Einen klaren Verstoß gegen die EU-Verordnung stellen auch Überweisungsformulare für EU-Standardüberweisungen dar. Derartige Formulare werden auch von vielen deutschen Banken verwendet, unter ihnen die Postbank oder die Berliner Volksbank. Dort ist vorgedruckt, dass der „Überweisende Entgelte und Auslagen bei seinem Kreditinstitut trägt und der Empfänger die übrigen Entgelte.“ Damit weiß der Überweisende nicht, wie viel von dem Geld tatsächlich beim Empfänger ankommt.

Eklatante Verstöße gegen das EU-Recht wurden in allen elf Ländern der Eurozone festgestellt. Einige der besonders herausragenden Fälle:

- Einem finnischen Verbraucher wurden bei der Überweisung von 40 Euro von der Nordea Bank an eine belgische Bank 28,59 Euro in Rechnung gestellt – das sind 71,5 Prozent des Gesamtbetrags.
- Das Abheben von Bargeld am Geldautomaten bei der italienischen Intesa-Bank kostet im Inland 2 Euro – das Abheben vom gleichen Konto kostet im Euro-Ausland dagegen satte 8 Euro.

Spitzenreiter beim Anheben der inländischen Überweisungsgebühren war die griechische Eurobank, bei der die Gebühr von acht auf 21 Euro stieg.

Wer ist BEUC?

Der Europäische Verbraucherverband BEUC mit Sitz in Brüssel ist der Dachverband der europäischen Verbraucherorganisationen. Ihm gehören 36 Organisationen in den EU-Staaten und den Beitrittsländern an, unter ihnen der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Stiftung Warentest. BEUC steht für «Bureau Européen des Union de Consommateurs».

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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