Pressemitteilung | DDV - Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.

Europäische Datenschutzreform gefährdet Wachstum

(Frankfurt am Main) - Ein Großteil der etwa 220 Millionen Beschäftigten in der Europäischen Union ist abhängig von der effektiven Vermarktung der von ihnen hergestellten Waren und erbrachten Dienstleistungen. Der aktuelle Verhandlungsstand der europäischen Datenschutzreform in Brüssel lässt befürchten, dass bewährte Vermarktungswege durch bürokratische Überregulierung unangemessen eingeengt werden. Das Statistische Bundesamt hat die Auswirkungen einiger Regelungen untersucht und schätzt, dass die deutsche Industrie bereits im ersten Jahr mit etwa EUR 1,5 Milliarden an zusätzlichen Kosten belastet werden wird, zuzüglich laufender Kosten pro Jahr nach der Umstellung von EUR 1 Milliarde. Dies berichtete gestern z.B. die Süddeutsche Zeitung. Der Deutsche Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) fordert mehr Augenmaß bei der Reform des Europäischen Datenschutzrechts.

Die Justiz- und Innenminister im Rat der Europäischen Union wollen am 15./16. Juni 2015 ihre Positionen zur Reform der europäischen Datenschutzreform weitgehend abstimmen, um anschließend Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen zu können. Zur Vorbereitung der Ratssitzung werden zwischen den Mitgliedstaaten Kompromisse verhandelt, die erhebliche Folgen für die europäische Wirtschaft mit sich bringen können. Aus Sicht des Marketings stehen besonders die künftigen Möglichkeiten zur effektiven Ansprache von Bestandskunden und potentiellen Neukunden im Fokus.

Je nach Ausgang der Verhandlungen im Rat sind im Vergleich zur geltenden Rechtslage in Deutschland insbesondere folgende Einschränkungen bei der Neukundengewinnung zu befürchten:

1. Anschriften aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen dürfen nicht verwendet werden.

2. Die Möglichkeit der sinnvollen Auswahl von Anschriften zum Zwecke der Zusendung maßgeschneiderter Angebote wird eingeschränkt.

3. Unternehmen dürfen keine Anschriften mit anderen Unternehmen austauschen.

4. Es wird keine ausreichende Flexibilität für die Werbung zwischen Unternehmen geben.

5. Spendenorganisationen werden keine Anschriften für Spendenwerbung austauschen dürfen.

6. Bevor Adressen für eine Werbung ausgewählt werden, sind die Adressaten hiervon und über ihr Widerspruchsrecht zu informieren, selbst wenn sie für die Aussendung von Werbematerial nicht ausgewählt werden.

Solche strikten Verbote können nur durch Einwilligungen überwunden werden. Diese einzuholen, ist in der Praxis jedoch praktisch unmöglich. Unter diesen Einschränkungen würden besonders mittelständische Unternehmen leiden. Sie können die geplanten hohen bürokratischen Hindernisse kaum bewältigen. Ohne effektive Möglichkeiten der Bewerbung von Neukunden bleibt den kleineren und mittleren Unternehmen der europäische Markt verschlossen. Sie müssen um ihre Existenz bangen und können keinen Beitrag zum Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union leisten. Es ist deshalb von großer Bedeutung für den Erfolg der Europäischen Union, dass in Brüssel angemessene Regeln zum Datenschutz geschaffen werden.

Nach geltendem deutschen Recht ist es zulässig, die Anschriften von potentiellen Neukunden nach sinnvollen Kriterien auszuwählen und ihnen maßgeschneiderte Angebote zuzusenden. Unternehmen dürfen dafür auch Anschriften aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen verwenden. Für Werbung zwischen Unternehmen und für Spendenwerbung wird ein angemessener Spielraum eröffnet. Außerdem dürfen Unternehmen die Werbung anderer Unternehmen versenden und Anschriften austauschen.

Gleichzeitig wird den Bedürfnissen des Datenschutzes in Deutschland in hohem Maße Rechnung getragen. Es gelten ausreichende Transparenzpflichten und ein ständiges Widerspruchrecht der Adressaten. Außerdem werden elektronische Werbeformen (E-Mail, Telefax oder Telefon) eingeschränkt. Im Internet ist die Verwendung pseudonymisierter Daten vorgeschrieben. Besonders sensible Verbraucherprofile dürfen nur mit Einwilligung zu Werbezwecken verarbeitet werden.

"Das in Deutschland über viele Jahre entwickelte Gleichgewicht zwischen einem hohen Datenschutzstandard und funktionierenden Regeln für die Wirtschaft steht je nach Ausgang der Verhandlungen in Brüssel auf dem Spiel. Eine weitergehende europäische Harmonisierung im Bereich des Datenschutzrechts ist begrüßenswert, sollte aber die Wirtschaft fördern und nicht unangemessen behindern", so Patrick Tapp, Präsident des DDV.

Quelle und Kontaktadresse:
DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. Boris von Nagy, Leiter, Kommunikation Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 401 276 500, Fax: (069) 401 276 599

(cl)

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