Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

Europäische Einlagensicherung erfolgreich in genossenschaftlichen Institutsschutz integriert

(Berlin) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 30. Juni 2015 die neue BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt. Mit diesem letzten förmlichen Akt findet ein mehrmonatiges und umfangreiches Projekt seinen erfolgreichen Abschluss, das die Anforderungen aus der neuen EU-Einlagensicherungsrichtlinie sowie des darauf aufsetzenden nationalen Einlagensicherungsgesetzes in die Praxis umsetzt.

Die BVR-ISG ist eine 100prozentige Tochtergesellschaft des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der parallel weiterhin die seit über 80 Jahren etablierte BVR-Sicherungseinrichtung unterhält. Der BVR-ISG sind alle deutschen Genossenschaftsbanken beigetreten. Sie erfüllt die gesetzlichen und EU-weit harmonisierten Anforderungen an Einlagensicherungssysteme. "Damit verbindet der BVR die gesetzliche Einlagensicherung nach europäischen Standards erfolgreich mit dem bewährten genossenschaftlichen Institutsschutz", erklärt BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann.

"Für die Kundinnen und Kunden der Genossenschaftsbanken in Deutschland ändert sich nichts", so Hofmann weiter, "da der Institutsschutz der Einlagensicherung weiterhin vorgelagert ist. Drohende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten werden abgewendet oder behoben, dies gewährleistet einen umfassenden Schutz der Kundeneinlagen. Die Stabilität der Genossenschaftsbanken und die Sicherheit der Kundeneinlagen bleiben so im gewohnten Umfang erhalten."

Dem Antritt der EU zur Zentralisierung und Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Europa erteilt Hofmann eine klare Absage. Die europäischen Institutionen sollten allen Ländern die Chance geben, die zum 3. Juli 2015 europaweit verbindlich in Kraft tretenden Regeln für harmonisierte Einlagensicherungs- und Institutsschutzsysteme zur Wirkung kommen zu lassen, anstatt über eine Umverteilung von Geldern nachzudenken. Eine Vergemeinschaftung von Risiken lehne der BVR strikt ab.

Quelle und Kontaktadresse:
BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Hauptgeschäftsstelle Melanie Schmergal, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Schellingstr. 4, 10785 Berlin Telefon: (030) 20210, Fax: (030) 20211900

(wl)

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