Pressemitteilung | VAUNET - Verband Privater Medien e.V.

Europäische Kommission: Rundfunkgebühren sind staatliche Beihilfen

(Bonn/München) - Als positives Signal aus Brüssel für die nationale Diskussion über die Definition des Programmauftrags von ARD und ZDF hat der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation, Jürgen Doetz, die Entscheidung der Europäischen Kommission am 17. Oktober zur Anwendung der Beihilfevorschriften auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bewertet.

"Der VPRT begrüßt die Klarstellung der Kommission, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus Gebühren eine staatliche Beihilfe darstellt", so der VPRT-Präsident anlässlich der diesjährigen Medientage in München. Dieses sei vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland immer wieder bestritten worden.

Die Kommission, die als Hüterin der EG-Verträge für die Kontrolle staatlicher Beihilfen in Europa zuständig ist, stellte in einer Pressemitteilung drei Voraussetzungen heraus, die in den Mitgliedstaaten mit Blick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erfüllt sein müssen:

- Der öffentlich-rechtliche Auftrag muss klar und präzise definiert werden.

- Die Finanzierung muss auf das zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages notwendige Maß beschränkt werden.

- Wenn mit staatlichen Beihilfen finanzierte Rundfunkanstalten Tätigkeiten außerhalb ihres Auftrages ausüben, unterliegen diese den Bestimmungen der finanziellen Transparenzrichtlinie und müssen den dort festgelegten Anforderungen an eine getrennte Buchführung gerecht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) Burgstr. 69 53177 Bonn Telefon: 0228/934500 Telefax: 0228/9345048

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