Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Europäische Kommission reicht wegen Gewässerverunreinigung durch Nitrat Klage gegen Deutschland ein

(Berlin) - Die Europäische Kommission hat heute beim EuGH Klage gegen Deutschland wegen Verletzung der Nitratrichtlinie eingereicht. Sie begründet ihren Schritt damit, dass Deutschland trotz der wachsenden Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen hat, um diese Verunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des Düngerechts nicht ausreichend angegangen wird.

Dazu der Verband kommunaler Unternehmen (VKU): Steigende Nitratbelastungen bereiten der kommunalen Wasserwirtschaft und somit auch den Bürgern zunehmend Sorgen. Die EU-Kommission hat mit ihrer heutigen Klage den Druck zur Lösung des Nitratproblems in Deutschland weiter erhöht. Aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft macht dieser Schritt nochmals die Dringlichkeit deutlich, die Nitratkonzentration in den Gewässern zügig und wirksam zu reduzieren. Das muss das Ziel der Novelle des Düngerechts sein. Notwendig ist es daher, einen verbindlichen Zeitpunkt festzuschreiben, zu dem die Hoftorbilanz eingeführt wird. Zudem müssen den Bundesländern auch weitere Möglichkeiten eingeräumt werden, in belasteten Gebieten gegenzusteuern. Um die Vorgaben zur Anwendung von Düngemitteln besser zu überwachen ist mehr Transparenz mit Hilfe eines Datenabgleichs unerlässlich.

Die kommunalen Wasserversorger liefern jederzeit qualitativ hochwertiges Trinkwasser. Steigende Nitratbelastung macht die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser aber technisch immer aufwendiger und damit auch teurer. Die Bestimmungen müssen daher so angepasst werden, dass am Ende nicht die kommunalen Wasserversorger und ihre Kunden die Kosten tragen, die durch landwirtschaftliche Nutzungen verursacht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(sy)

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