Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Europäische Postmärkte / ver.di fordert Bundesregierung zu Klage gegen EU-Kommission auf

(Berlin) - „Die Bundesregierung muss gegen die Entscheidung der EU-Kommission klagen, wonach das deutsche Postgesetz in Bezug auf den Zugang von Teildienstleistungen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen würde“, forderte Rolf Büttner vom Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Dabei handele es sich um eine Regelung im Postgesetz, die es anderen Postdienstleistern untersage, Sendungen innerhalb des Geltungsbereiches der so genannten Exklusivlizenz gebündelt bei den Sortierzentren anzuliefern und dafür Rabatte zu bekommen. „Die flächendeckende Postversorgung der Bevölkerung wird über die Exklusivlizenz finanziert. Das deutsche Postgesetz regelt diesen Bereich auf vernünftige Art und Weise und darf nicht geschwächt werden“, sagte Büttner.

Fairen Wettbewerb könne es nur im europäischen Gleichklang geben. Andere europäische Länder hätten die Frage der Teildienstleistungen überhaupt nicht geregelt. Eine Umsetzung dieser Forderung der EU-Kommission würde die Post AG im europäischen Vergleich schlechter stellen als die anderen nationalen Postdienstleister. „Die Zeche dafür zahlen dann die Beschäftigten durch Arbeitsplatzabbau und die Bürgerinnen und Bürger durch Einschränkungen im Dienstleistungsangebot“, stellte Büttner fest.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin Telefon: 030/69560, Telefax: 030/69563956

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