Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Europäischer Gerichtshof: Versandhandel mit Arzneimitteln bleibt umstritten

(Berlin) - Der Schlussantrag der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Christine Stix-Hackel, ist kein Urteil, sondern lediglich ein Vorschlag für die noch zu treffende Entscheidung des EuGH. Über diesen werden die 15 Richter aus allen Mitgliedsstaaten der EU zu befinden haben. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des EuGH schlägt die Generalanwältin vor, die vom EG-Vertrag geschützte Warenverkehrsfreiheit auch dann als betroffen anzusehen, wenn anderenfalls der Marktzutritt für ausländische Anbieter erheblich erschwert würde.

Dies sieht der EuGH bislang anders. Bleiben die europäischen Richter bei ihrer bisherigen Rechtssprechung, bleibt auch der Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland verboten. Hermann Stefan Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) gab der Hoffnung Ausdruck, dass der EuGH dem optimalen Schutz der Arzneimittelsicherheit den Vorrang geben wird. „Uns liegen bereits heute zahlreiche Fälle vor, in denen der Versandhandel erschreckende Vorfälle produziert hat. So wurden Empfänger von Paketen vertauscht, Medikamente wurden gar nicht geliefert oder aber komplett falsch beliefert.“ betonte Keller.

„Versandhandel hat gezeigt, dass er die Arzneimittelsicherheit, die in Deutschland nach der Contergan Katastrophe einen besonderen Stellenwert hat, nicht erfüllen kann.“ Gerade in letzter Zeit seien vermehrt Arzneimittelfälschungen auch auf den deutschen Markt gelangt. Einfallstor hierfür seien insbesondere Länder gewesen, in denen der Versandhandel mit Arzneimitteln zugelassen ist. Keller hierzu: „Die Meinung der Generalanwältin, Versandhandel ließe sich auf in Deutschland zugelassene Medikamente beschränken, mag nach der reinen juristischen Lehre gangbar sein. Die Realität des Lebens spricht dem aber massiv entgegen. Ich hoffe, dass der Europäische Gerichtshof diese Realität in seinem Urteil berücksichtigen wird.“

Unabhängig vom Urteilspruch des Europäischen Gerichtshof kündigte Keller eine Aufklärungskampagne an. „Wir werden der Bevölkerung klar machen, was sie verliert, wenn diese Maßnahme des Patientenschutzes fällt. Bei der bislang größten Unterschriftenaktion der deutschen Geschichte haben sich im vergangenen Jahr 7,7 Millionen Menschen gegen die Einführung eines Versandhandels ausgesprochen. Dieses Votum betrachten wir als politischen Auftrag!“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Jägerstr. 49-50 10117 Berlin Telefon: 030/40004313 Telefax: 030/40004133

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