Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Europäischer Rat in Barcelona zur weiteren Liberalisierung der Energiemärkte

(Berlin) - Auf seiner Tagung am 15./16. März 2002 in Barcelona hat sich der Europäische Rat auch mit der weiteren Öffnung der Energiemärkte beschäftigt. Ab dem Jahr 2004 soll für alle gewerblichen Kunden in Europa bei Elektrizität und Erdgas die freie Wahl des Versorgungsunternehmens gewährleistet sein. Dies bedeute eine Öffnung des Marktes im Umfang von mindestens 60 Prozent.

Vorschläge für weitere Maßnahmen sollen durch den Rat und das Europäischen Parlamente binnen eines Jahres vorgelegt werden. Dabei sollen die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und insbesondere die Versorgung abgelegener Gebiete und besonders bedürftiger Bevölkerungsgruppen Berücksichtigung finden.

Die wesentlichen Aussagen zur weiteren Öffnung der Energiemärkte aus der Randnummer 37 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes geben wir Ihnen im Folgenden zur Kenntnis:

"Der Europäische Rat ruft den Rat und das Europäische Parlament dazu auf, so früh wie möglich noch in diesem Jahr die bereits vorliegenden Vorschläge für die letzte Phase der Öffnung des Elektrizitäts- und des Erdgasmarktes anzunehmen; hierzu gehören:

- für Elektrizität und Erdgas ab 2004 freie Wahl des Versorgungsunternehmens für alle gewerblichen Kunden in Europa; dies wird mindestens 60 % des gesamten Marktes betreffen;

- ein im Lichte der Erfahrungen vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahr 2003 zu fassender Beschluss über weitere Maßnahmen unter Berücksichtigung der Festlegung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, der Versorgungssicherheit und insbesondere einer Versorgung abgelegener Gebiete und besonders bedürftiger Bevölkerungsgruppen;

- Trennung zwischen Transport und Verteilung einerseits und Erzeugung und Versorgung andererseits;

- Nichtdiskriminierender Zugang für Kunden und Erzeuger zum Netz auf der Grundlage transparenter, veröffentlichter Tarife;

- Schaffung eines Regulierungsmechanismus in jedem Mitgliedstaat innerhalb des geeigneten Rechtsrahmens und mit dem Ziel, insbesondere die effiziente
Überwachung der Bedingungen für die Festsetzung der Tarife zu gewährleisten."

Die Schlussfolgerungen des Vorsitzes sind im Internet unter http://europa.eu.int abrufbar. Hinsichtlich der Regulierung des Netzzugangs und der entsprechenden Entgelte hat der Europäische Rat eine Formulierung gefunden, die zumindest nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie den deutschen Sonderweg des verhandelten Netzzugangs (Verbändevereinbarung) ohne Einrichtung einer speziellen Regulierungsbehörde auch weiterhin ermöglicht. Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller hat in einer Rede vom 19. März 2002 anlässlich der Konferenz "Die Zukunft der Energiewirtschaft" in Köln klargestellt, dass die ursprünglichen Vorstellungen der Kommission, eine ex ante - Genehmigungspflicht der Netzpreise durch eine Regulierungsbehörde im jetzigen Beratungsergebnis des Europäischen Rates fallen gelassen wurde.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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