Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Europataugliche Reform der Verpackungsverordnung

(Berlin) - „Mit seiner heutigen Entscheidung verleiht der EuGH den immer wieder geäußerten Bedenken zur EU-Rechtmäßigkeit der deutschen Verpackungspolitik besonderen Nachdruck.“ Mit diesen Worten kommentierte Carsten Kreklau, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung die Kritik des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) an der deutschen Verpackungsverordnung. Nach Auffassung des EuGH stellt die Umsetzung der Pfandpflicht in Deutschland ein Hemmnis für den innergemeinschaftlichen Handel dar. Dieser sei aus Gründen des Umweltschutzes nicht gerechtfertigt und entspreche nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

„Auch die angedachte Novelle der Verpackungsverordnung wird diese vom EuGH vorgetragene Kritik nicht beheben. Da in Deutschland nach wie vor kein einheitliches Rücknahmesystem für Einweggetränkeverpackungen besteht, wäre eine endgültige Entscheidung über die Novelle der Verpackungsverordnung, wie sie für kommenden Freitag im Bundesrat ansteht, geradezu absurd“, sagte Kreklau. „Bevor erneut kopflose Beschlüsse gefällt werden, muss die Bundesregierung endlich ihrer Verpflichtung nachkommen und geeignete Rahmenbedingungen schaffen“, forderte Kreklau. „Nur so kann die andauernde Rechts- und Planungsunsicherheit, die für die betroffenen Unternehmen unzumutbar ist, beendet werden. Auch die Länder stehen hier in einer besonderen Pflicht.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20280, Telefax: 030/20282566

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