Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Expertenentscheidung vor Elternwille / VhU fordert neue Regelungen für die Schullaufbahnempfehlung

(Frankfurt am Main) - „In einem gegliederten und staatlichen Schulwesen wie in Hessen sind Schullaufbahnentscheidungen unverzichtbar. Diese müssen bei unterschiedlichen Auffassungen von Lehrern und Eltern zum Wohle der Kinder von Experten getroffen werden“, kritisierte der für Bildung zuständige Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), Jörg E. Feuchthofen, den Frontalangriff der GEW und „Grüner Jugend Hessen“ am 31. Januar auf die Diagnosefähigkeit der hessischen Grundschullehrerinnen und -lehrer. Für den Schulerfolg eines Kindes sei nicht das Wunschdenken der Eltern förderlich, sondern die gemeinsame Willensbildung mit klarer letzter Entscheidung durch die Pädagogen.

Aus der Sicht der VhU sei der Elternwille bei der Schullaufbahnempfehlung zu einer „heiligen Kuh“ geworden und müsse grundlegend neu bewertet werden. „Es kann nicht sein, dass der Staat mit seinem Bildungsangebot systematisch auch für Fehlentscheidungen einzelner Eltern einstehen muss, die gegen eine ausdrückliche pädagogische Beurteilung erfolgen“, sagte Feuchthofen. Die Zeche einer durchgesetzten elterlichen Fehlentscheidung zahlten nicht nur die Kinder durch hohe Sitzenbleiber- und Abbrecherquoten, sondern auch der Steuerzahler. Die VhU verwies hierzu auf die jüngsten Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, wonach Sitzenbleiber und Abbrecher Kosten in Höhe von 3,7 Milliarden Euro jährlich verursachten.

Dem Vergleich der GEW, die Schulempfehlung sei derzeit unzuverlässiger als der schlechteste Wetterbericht und gehörten damit abgeschafft, hielt Feuchthofen entgegen: “Bei schlechten Wetterberichten käme kein Mensch auf die Idee, gleich die Berichte abzuschaffen. Es würde vielmehr in die Verbesserung der Prognosetechnik und in die Qualifikation der Wetterexperten investiert“. Gleiches müsse auch im Schulwesen gelten. Kultusministerin Wolff gehe daher den richtigen Weg, wenn sie die Diagnosekomptenz der Grundschullehrer konsequent weiter fördere und gleichzeitig neue Hilfsinstrumente wie Vergleichs- und Orientierungsarbeiten entwickle und einführe. Allerdings erwartet die VhU bei einem Vorrang der pädagogischen Empfehlung vor dem Elternwillen klare Regelungen für den Streitfall. Dazu gehöre vor allem ein Schiedsverfahren mit ergänzendem Gutachten eines unabhängigen Schulexperten. Feuchthofen hat keine Sorge, dass Kinder mit dem VhU-Vorschlag von Bildungschancen abgeschnitten würden: „Es ist besser, seine Chancen im 2. Bildungsweg zu nutzen als durch falschen Elternwillen in der Schule demotiviert zu scheitern.“

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Dr. Ulrich Kirch, Leitung, Presse, Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Telefax: (069) 95808-126

(tr)

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