Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Facharztstatus in der Hochschulambulanz: Verlässlichkeit für Patienten

(Berlin) - "Wir begrüßen, dass Patienten mit komplexem Behandlungsbedarf nun die Garantie haben, in einer Hochschulambulanz von einem Facharzt mit abgeschlossener Weiterbildung versorgt zu werden, der die Diagnose- und Therapieentscheidung trifft", sagt Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.

Der Deutsche Bundestag hatte im Juni letzten Jahres das Versorgungsstärkungsgesetz beschlossen. Danach können Ambulanzen, Institute und Abteilungen der Hochschulkliniken (Hochschulambulanzen) auch Patienten mit schweren und komplexen Krankheitsbildern ambulant behandeln. Bislang waren Hochschulambulanzen lediglich im Rahmen des für Forschung und Lehre erforderlichen Umfangs ermächtigt, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen.

Zum 1. Dezember 2016 gliedert das erweiterte Bundesschiedsamt den Bereich Art, Schwere und Komplexität aus Forschung und Lehre aus. Es gibt folglich zwei Behandlungsebenen: Der Patient wird durch den Facharzt der Hochschulambulanz aufgrund von besonderer Art, Schwere und Komplexität der Erkrankung oder im Rahmen von Forschung und Lehre eingeordnet.

Diese neue Regelung umschließt, dass der Hausarzt oder Facharzt Patienten nun optional an einen Facharzt der Hochschulambulanz überweisen kann. Qualifizierte Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung des jeweiligen Fachgebietes führen die Behandlung der zuweisenden Ärzte fort. Somit profitieren die Patientengruppen von einer qualifizierten Versorgung in den Hochschulambulanzen.

Gassen: "Es ist sehr positiv zu werten, dass der Schiedsspruch so zeitnah greift. Das hat eine Signalwirkung auch für die Transparenz in der Patientenversorgung."

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Körperschaft des öffentlichen Rechts Pressestelle Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Telefon: (030) 4005-0, Fax: (030) 4005-1093

(dw)

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