Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Fahrraddiebstahl richtig absichern / Der Bund der Versicherten rät: Die Versicherung dem Wert des Fahrrades anpassen

(Henstedt-Ulzburg) - Die Ansprüche deutscher Fahrradbesitzer an ihr Rad sind in den letzten Jahres stetig gestiegen. Nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes gaben die Kunden 2010 durchschnittlich 460 Euro für ein neues Fahrrad aus, im Jahr 2013 waren es schon 520 Euro. Umso wichtiger, sein Fahrrad umfassend gegen Diebstahl zu versichern. "Ein guter Versicherungsschutz muss nicht teuer sein", weiß Martin Oetzmann vom Bund der Versicherten e. V. (BdV). "Fahrräder sind in der Hausratversicherung automatisch gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und vor allem Einbruchdiebstahl mitversichert." Bei Einbruchdiebstahl gilt die Mitversicherung jedoch nur, wenn die Räder in einem geschlossenen Gebäude oder einer verschlossenen Garage aufbewahrt und diese Räume aufgebrochen werden.
Wer sein Rad auch außerhalb geschlossener Räume oder in einem Gemeinschaftskeller versichern will, kann seine Hausratsversicherung in der Regel für einen Beitragszuschlag um diese Komponente erweitern. Das Fahrrad ist dann zusätzlich von 6 bis 22 Uhr geschützt. Nach 22 Uhr ist es nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn es noch aktiv benutzt werden soll - etwa auf der Rückfahrt vom Kinobesuch nach Hause. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte bei seiner Versicherungsgesellschaft nach einem 24-Stundenschutz fragen. Die Entschädigung ist meist auf ein bis drei Prozent der Hausratsversicherungssumme begrenzt. Bei einem teuren Fahrrad lohnt es sich, diese Begrenzung zu erweitern, auch wenn dies mit einem höheren Beitrag verbunden ist. Auf Anfrage weiten einige Versicherer diesen Schutz auf bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme aus.

Ganz wichtig: Das Fahrrad muss beim Abstellen prinzipiell mit einem Schloss gesichert werden - egal ob es sich drinnen oder draußen befindet.

BdV-Tipp: Kaufbelege und die Unterlagen des Herstellers sowie die Rahmennummer immer aufbewahren. Damit können im Schadensfall Eigentum und Wert nachgewiesen werden. Besonders sinnvoll ist es auch, das Rad bei der Polizei registrieren zu lassen. Kommt es zum Diebstahl, bitte diesen sofort bei der Polizeidienststelle melden. Jede Meldung bekommt eine Vorgangsnummer, die sogenannte Tagebuchnummer, mit der der Schadensfall dem Versicherer gemeldet wird.

Alternativ zur Hausratsversicherung bieten einige Versicherer auch separate Fahrradversicherungen an. Der Versicherungsschutz dieser Policen erstreckt sich je nach Anbieter nicht allein auf Diebstahl, sondern beinhaltet auch die Reparaturkostenübernahme und Leistungen bei Unfällen. Diese Versicherungen sind in der Regel teuer und unrentabel und daher aus Sicht des BdV nicht empfehlenswert. Passen Sie lieber ihre Hausratsversicherung an den Wert des Rades und ihr Fahrverhalten an.

Ein wichtiges Urteil für alle Fahrradfahrer spricht übrigens der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. Juni. Dann verhandelt der BGH die Frage, ob ein Fahrradfahrer ohne Helm im Falle eines Unfalls auf einen Teil seines Schadensersatzes verzichten muss. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hatte im vergangenen Jahr einer Radfahrerin eine 20-prozentige Mitschuld an einem Unfall gegeben, da sie keinen Schutzhelm getragen habe. Der BGH prüft nun, ob das Urteil Bestand hat, obwohl es in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht gibt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(cl)

NEWS TEILEN: