Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Fallpauschalen-Änderungsgesetz: BVMed schlägt verschiedene Basisfallwerte für die drei unterschiedlichen Klinik-Versorgungsstufen vor

(Berlin) - Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, schlägt in der Einführungsphase des neuen Fallpauschalensystems einen nach Krankenhaus-Versorgungsstufen differenzierten Basisfallwert im deutschen Fallpauschalensystem vor. Damit würde innerhalb einer Versorgungsstufe (Maximalversorgung, Zentralversorgung, Grundversorgung) „eine Konvergenz unter Gleichen vorgenommen“, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt in der Stellungnahme des Verbandes zur heutigen Anhörung des Entwurfs des 2. Fallpauschalen-Änderungsgesetzes. Bislang ist ein einheitlicher Basisfallwert auf Landesebene vorgesehen.

Die Regelung sollte so lange gelten, „bis die Differenziertheit der DRG-Kalkulation zu einer verursachungsgerechten Abbildung der Leistungen geführt hat“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Damit werde die Leistungsfähigkeit insbesondere der Maximalversorger – beispielsweise der Universitätskliniken – erhalten.

Grundlage für den BVMed-Vorschlag von drei unterschiedlichen Basisfallwerten in der Einführungsphase wäre eine geschichtete Stichprobe für die Kostenkalkulation bezogen auf die drei Versorgungsstufen. Für Fachkrankenhäuser könnte der jeweilige „Case-Mix-Index“ fuer die Zuordnung verwendet werden.

„Damit wird das Innovationspotential der jeweiligen Versorgerstufe nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Vielmehr können innerhalb der im Leistungswettbewerb stehenden Häuser bzw. deren Stufen dann auch real Leistungsverlagerungen zu günstigeren Anbietern ohne Befürchtung einer Rationierung oder Reduktion von aufwendigen medizintechnischen Leistungen erbracht werden“, so der BVMed.

Änderungen sind nach Meinung des BVMed auch bei der Vereinbarung zusätzlicher Leistungen mit hohem Sachkostenanteil notwendig. Die vorgesehene Finanzierungsquotenregelung bis 2008 für zusätzlich im Budget vereinbarte Fälle mit hohem Sachkostenanteil bietet keine adäquate Finanzierung der variablen Bestandteile. Insbesondere Zusatzentgelte und medizintechnologische DRGs mit hohem Sachkostenanteil, die einen wesentlich höheren variablen Kostenanteil von Implantaten aufweisen als die Ausgleichsquoten berücksichtigen, wären davon betroffen. Der BVMed schlägt daher vor, bei den neuen Leistungen die Höhe der variablen Kosten zu berücksichtigten.

Insgesamt unterstützt der BVMed die Einführung eines leistungsorientierten Fallpauschalensystems im Krankenhaus. „Der BVMed hält weiterhin die Einführung des DRG-Systems für überaus wichtig, da die verstärkte Transparenz des Leistungsgeschehens in den Krankenhäusern die Qualität und Effizienz der Versorgung nachhaltig verbessern wird“, heißt es in der Stellungnahme.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: 030/246255-0, Telefax: 030/246255-99

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