Pressemitteilung | Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH)

Fallpauschalengesetz: Kliniken fordern Nachbesserungen und nutzen Vorbereitungszeit

(Kiel) - "Die Kliniken werden die gewonnene Zeit nach Scheitern des Fallpauschalengesetzes (FPG) im Bundesrat nutzen, um sich für Verbesserungen im Gesetzesentwurf hinsichtlich der leistungsgerechten Vergütung einzusetzen und sich weiter auf die Einführung des neuen DRG-Entgeltsystems (Diagnosis Related Groups) ab 2003 vorzubereiten", sagte Bernd Krämer, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH), am 11. Februar, anlässlich der Mitgliederversammlung in Kiel. Unbenommen vom politischen und zeitlichen Rahmen geht die KGSH davon aus, dass über kurz oder lang in Deutschland ein flächendeckendes Fallpauschalensystem eingeführt wird. "Die Vorbereitung auf diese Umstrukturierung bestimmt zur Zeit wesentlich unsere Arbeit als KGSH und nicht zuletzt wird in den einzelnen Krankenhäusern fieberhaft an der Organisation und Dokumentation für die DRGs mit hohem personellen und zeitlichen Aufwand gearbeitet", so Krämer weiter.

Dr. Burghard Rocke, Vorsitzender der KGSH und zeitgleich Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), ist überzeugt, dass mit diesem vorläufigen Aus des Gesetzes eine erneute grundlegende Überarbeitung einhergehen muss. Die ursprünglich mit dem FPG verbundene rot-grüne Absichtserklärung einer leistungsgerechten Vergütung im Klinikbereich war mit dem vorgelegten Gesetz in weite Ferne gerückt und statt dessen die Budgetierung der Leistungen weiter zementiert worden. "Die Folgen wären dramatisch gewesen, denn die Trägervielfalt war in Gefahr. Besonders kommunale und freigemeinnützige Krankenhäuser wurden durch die im Gesetz enthaltenen Mindestfallzahlen in ihrer Existenz bedroht", so Rocke.

"Jetzt muss nachgebessert werden und auch eine Lösung für die Zusatzentgelte wie Sicherstellungs- oder Versorgungszuschläge gefunden werden. Es kann nicht angehen, dass diese wie vorher geplant, unter den Budgetdeckel gezwängt werden", stellt Rocke als zentralen Kritikpunkt am FPG heraus. "Sollten diese vom Land genehmigten Ausgaben oberhalb der Einnahmenentwicklung der Kassen liegen, hätte dies eine Absenkung des Basisfallwertes (Grundwert für die pauschale Vergütung) zur Folge. Danach würden alle Krankenhäuser mit sinkenden Preisen bestraft - auch diejenigen, die wirtschaftlich arbeiten und keine Zuschläge erhalten. Dies käme einer Kollektivhaftung gleich."

In beiden Punkten sieht auch die Landeskrankenhausgesellschaft einen wichtigen Ansatzpunkt. KGSH und DKG betonen beide, dass unabhängig von der DRG-Einführung die bisherige Krankenhausplanung und der Sicherstellungsauftrag der Bundesländer im stationären Bereich erhalten bleiben müsse. Die Politik kann sich nicht aus allen Aufgaben stehlen und diese der Selbstverwaltung überlassen.

Insbesondere bei der DRG-Einführung unterstützt die KGSH ihre Mitgliedskrankenhäuser durch Beratungen, Schulungen, Informationsveranstaltungen und bietet Hilfe bei der Datenerfassung und -weitervermittlung und -auswertung. Wichtigste Aufgabe bleibt natürlich auch die Information über den sich ständig ändernden politischen und zeitlichen Sachstand und der Austausch mit dem Gesundheitsministerium im Lande über die DRG-Auswirkungen, skizziert Krämer die anstehenden Aufgaben. Nicht unbedacht bleiben sollte dabei der Kostenfaktor, denn die Kliniken bekommen für ihren erhöhten Einsatz keine Pauschale und die Verbände müssen ihren Aufwand ebenso in das laufende, nicht erhöhte Budget einplanen.

Die an die Selbstverwaltung (Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie DKG delegierten Aufgaben laufen trotz aller unterschiedlichen Interessen dennoch auf Hochtouren.

So wurde am vergangenen Mittwoch in Berlin das neue Kalkulationshandbuch vorgestellt, mit dem 270 Kliniken bundesweit in einem Test die deutschen Kostengewichte ermitteln sollen. Der Schmidt-Vorschlag, hilfsweise auf australische Gewichte zurückzugreifen, lehnt Rocke kategorisch ab. "Australische Verhältnisse sind nicht auf Deutschland übertragbar, weil dort Patienten auch in der Klinik überwiegend ambulant behandelt werden.

Außerdem widersprächen solche Vorhaben dem ausdrücklichen Willen der Selbstverwaltungspartner, die sich zur Entwicklung eines DRG-Systems auf der Basis deutscher Kostendaten verpflichtet hätten, so Rocke abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. Feldstr. 75 24105 Kiel Telefon: 0431/8810510 Telefax: 0431/8810515

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