Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Falsches Spiel der Bundesregierung - BdV im Viertelfinale / Berlin im Spiel um die freien und kollektiven Rfb nachträglich disqualifiziert

(Henstedt-Ulzburg) - Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) steht im Viertelfinale der Fußball-Weltmeisterschaft. Dabei profitiert der Verbraucherschutzverein allerdings von einer nachträglich ausgesprochenen Disqualifikation des Achtelfinalgegners Bundesregierung. Berlin hatte im Spiel um die freien und kollektiven Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (RfB) gleich mehrfach Spieler eingesetzt, die nicht fristgerecht gemeldet worden waren. Ein schwerer und zu Recht geahndeter Regelverstoß. Tatsächlich überraschte die Regierung unmittelbar vor der Partie mit einer unerwarteten Aufstellung und ließ dem BdV nur wenig Spielraum, dieser taktisch noch etwas entgegenzusetzen. 3:0 hieß es nach 90 Minuten. "Berlin hat uns mit dieser Aufstellung total überrumpelt", beklagte BdV-Kapitän Axel Kleinlein. "Uns blieb praktisch keine Zeit, darauf angemessen zu reagieren." Kleinlein kritisierte, dass diese Niederlage vor allem eine für den Verbraucher sei. "Die Unternehmen profitieren davon. Das hat mit Fair Play nichts zu tun."

Die Neuregelung der freien und kollektiven RfB sieht vor, dass bis zu 80 Prozent der Solvabilitätsspanne ausschließlich aus Kundenmitteln in Form der ungebundenen RfB finanziert werden dürfen. Zudem soll mit der kollektiven RfB künftig eine Zusatzreserve aus Kundenmitteln gebildet werden, die jedoch nie zu zusätzlichen Überschussleistungen für die Kunden führt, streng nach der Devise "angucken, nicht anfassen". Der BdV fordert, dass die ungebundene RfB für Versicherungsvereine höchstens 50 Prozent, für alle anderen Versicherer höchstens 25 Prozent, des Solvabilitätsbedarfs umfassen darf und dass alle Kunden an diesen Reservemitteln beteiligt werden sollen.

In dem nachträglich errungenen Erfolg am grünen Tisch erkennt Kleinlein vor allem einen Sieg für die Moral und das Fair Play. "Ich hoffe, dass die Bundesregierung daraus lernt und sich künftig an allgemeingültige Regeln und Verfahrensweisen hält." Im Viertelfinale am Freitag trifft der BdV auf den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). In diesem Prestigeduell geht es um die Provisionsoffenlegung. Auch diese ist ein umstrittener Baustein im von der Bundesregierung vorgelegten und bereits vom Bundeskabinett verabschiedeten Lebensversicherungsreformgesetz. Dieses wird am 11. Juli dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt.
Bis dahin tritt der BdV in einem fiktiven Kräftemessen parallel mit jedem WM-Spiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft gegen langjährige, liebgewonnene Gegenspieler an. Gespielt wird jedes Mal um einen zentralen Baustein des Lebensversicherungsreformgesetzes. In den drei Gruppenspielen um die Bewertungsreserven (0:4), die Mindestzuführungsverordnung (1:0) und den Garantiezins (0:0) trat der Verbraucherschutzverein jeweils gegen den GDV an.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(sy)

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