Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.

Familienunternehmer zur Umsatzsteuer: Wichtiger als die Höhe von Steuersätzen ist eine grundlegende Reform des Systems / Lutz Goebel: Reverse-Charge-Verfahren sollte das betrugsanfällige Vorsteuererstattungsverfahren ersetzen

(Berlin) - Heute stellte die Europäische Kommission ihren Aktionsplan zur Umsatz- bzw. Mehrwertsteuerreform vor. Darin ist u. a. festgehalten, den EU-Staaten mehr Freiheit dabei zu geben, eigenständig die Höhe der Steuersätze zu bestimmen.

Lutz Goebel, Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER: "Es ist sinnvoll, die Mehrwertsteuer in Zukunft wieder von den Nationalstaaten festlegen zu lassen. Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Sie ist von den Bürgern zu tragen und muss daher in Zusammenhang mit dem landesspezifischen Lohngefüge, sozialpolitischen Leistungen und anderen Faktoren gesehen werden. Deutschland sollte jedoch die Gelegenheit nutzen, um einen einheitlichen deutschen Mehrwertsteuersatz einzuführen. Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze machen das gesamte System unnötig komplex und öffnen Partikularinteressen Tür und Tor. Warum gilt z. B. für Schnittblumen oder Skilifte ein reduzierter Satz von 7 Prozent? Grundsätzlich ist das Mehrwertsteuersystem ein einziges Bürokratiemonster, besonders für exportorientierte Unternehmen."

Goebel weiter: "Viel entscheidender als die Höhe der Sätze wäre allerdings eine grundlegende europaweite Reform des konfusen Systems. Seit 1992 leben Betriebe in einem Übergangssystem, das Betrug begünstigt, immense Steuerausfälle und Wettbewerbsverzerrungen verursacht sowie einen unnötigen Verwaltungsaufwand darstellt. Das jetzige System belastet zwar nur den Verbraucher. Dennoch werden alle Umsätze - auch die zwischen Unternehmen - im In- und Ausland zunächst belastet und danach durch einen Vorsteuerabzug wieder entlastet. Idealerweise sollte in Zukunft die Umsatzsteuer auf die letzte Stufe des Verbrauchs reduziert werden. Das könnte durch eine generelle und europaweite Umkehr der Schuldnerschaft gewährleistet werden. Der Vorteil: Das besonders betrugsanfällige Vorsteuererstattungsverfahren wird vermieden. Dieses Vorgehen ist bereits in einigen Branchen erprobt, wie z. B. bei Tablets und Laptops oder beim Handel mit Metallen."

Der Alternativvorschlag der Europäischen Kommission, die Idee des One Stop Shop auszuweiten, ist nach Ansicht der Familienunternehmer nicht ausreichend.

Quelle und Kontaktadresse:
DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. (ASU), Bundesgeschäftsstelle Anne-Katrin Moritz, Pressesprecherin Charlottenstr. 24, 10117 Berlin Telefon: (030) 300650, Fax: (030) 30065390

(cl)

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