Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptstadtbüro

Fatales Signal für den Wettbewerb: Bundesnetzagentur will Deutscher Telekom Monopol für Nahbereiche gewähren / BREKO-Netzbetreiber setzen auf zukunftssichere Glasfaseranschlüsse und fordern maßgebliche Berücksichtigung ihrer Ausbauzusagen bei der Regulierungsentscheidung

(Berlin) - Der Bundesverband Breitbandkommunikation sieht den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) heute vorge-legten Entscheidungsentwurf zum Einsatz von VDSL2-Vectoring in den Nahbereichen rund um die bundes-weit gut 7.900 Hauptverteiler (HVt) äußerst kritisch - und hält ihn in dieser Form für ein fatales Signal in Richtung Wettbewerb. Nach dem heute zur Konsultation vorgelegten Entwurf der Bonner Regulierungsbe-hörde soll die Deutsche Telekom das von ihr beantragte Exklusiv-Recht zum Ausbau aller Kabelverzweiger innerhalb dieser Gebiete - hier sind alle Kabelverzweiger bis zu einer Entfernung von etwa 550 Metern zum Hauptverteiler eingeschlossen -, bis auf wenige Ausnahmen tatsächlich erhalten. Die Bundesnetzagentur hatte am 30. Oktober ein Vertragsangebot des Ex-Monopolisten veröffentlicht, mit dem sich der Konzern zu einem im Wesentlichen auf der kupferbasierten und nicht zukunftssicheren Vectoring-Technologie verpflichten will, ohne hierbei aber eine konkrete Mindestbandbreite - und damit die Einhaltung des Breitbandziels der Bundesregierung (50 MBit/s für alle Haushalte bis 2018) - zu garantieren.

Die Wettbewerber haben nur unter hohen Hürden die Möglichkeit, den Verlust der Kabelverzweiger in den Nahbereichen abzuwenden: Als einzige Ausnahme soll die Telekom in denjenigen HVt-Nahbereichen keine Exklusivität erhalten, in deren Umfeld im jeweiligen HVt-Anschlussbereich ein Wettbewerber die meisten Kabelverzweiger mit VDSL2 oder VDSL2-Vectoring erschlossen hat - hier gilt allerdings bereits der heutige 23. November als Stichtag! -, sich zu einem Ausbau mit der nicht zukunftssicheren und in puncto Gigabit-Bandbreiten ungeeigneten Vectoring-Technik verpflichtet und diesen bereits bis Ende 2017 abschließt. An-sonsten soll den alternativen Netzbetreibern in den Nahbereichen rund um die Hauptverteiler künftig nur noch ein virtuelles Vorleistungsprodukt (VULA), aber kein direkter Zugang zur "letzten Meile" - der soge-nannten Teilnehmeranschlussleitung (TAL) - mehr zur Verfügung stehen. Dieses kann zudem immer nur von einem alternativen Netzbetreiber in Anspruch genommen werden.

Ein (Quasi-) Exklusiv-Ausbau der Nahbereiche mit VDSL2-Vectoring torpediert aufgrund der nicht nachhalti-gen Übergangstechnologie jedoch nicht nur den Weg zur notwendigen Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft, sondern ist auch volkswirtschaftlich äußerst zweifelhaft: "Werden jetzt vor allem kurzfristig günstigere, kupferbasierte Übergangslösungen gefördert, wird schon in wenigen Jahren ein weiterer, kost-spieliger Netzausbau notwendig und Deutschland in der Zwischenzeit im internationalen Vergleich abgehängt", betont BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. "Unsere Netzbetreiber investieren vor allem in ultraschnelle Glasfaseranschlüsse bis ins Haus (FTTB) oder die Wohnung (FTTH): Mehr als drei Viertel des Ausbaus mit zukunftssicheren FTTB-/FTTH-Anschlüssen werden hierzulande von den Wettbewerbern ge-stemmt! Ohne den Einbezug der Nahbereiche rechnet sich ein flächendeckender Glasfaserausbau, der auch die oft wirklich unterversorgten Gebiete außerhalb der Nahbereiche umfasst, jedoch vielfach nicht. Der Be-schlussentwurf der BNetzA trägt nachhaltigen und zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen leider in keiner Weise Rechnung."

Albers kritisiert zudem den Wegfall des auf dem Weg zu direkten Glasfaseranschlüssen weiterhin unver-zichtbaren, physischen Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung: "Dass unseren Netzbetreibern in den Nahbereichen künftig nur noch ein virtuelles Vorleistungsprodukt zur Verfügung steht, das mit dem direkten Zugang zur Kupferdoppelader in puncto Leistungsfähigkeit nicht mithalten kann, ist ein Unding. Auf diese Weise werden die deutschen Wettbewerber immer mehr zu infrastrukturlosen Vorleistungsempfängern, die vom Ex-Monopolisten verdrängt werden. Zudem zeigt die Praxis: Monopole führen langfristig zu höheren Preisen und schlechterer Qualität."

"Entgegen ihrer heutigen Aussage, ihre Rolle als unabhängiger Regulierer und neutraler Schiedsrichter nicht verlassen zu haben, hat sich die Bundesnetzagentur durch die Berücksichtigung des inhaltlich weitgehend unverbindlichen Ausbauversprechens der Deutschen Telekom ganz offensichtlich auf eine politisch gewollte Entscheidung eingelassen", kommentiert Dr. Stephan Albers den heute vorgelegten Entscheidungsentwurf. "Da wir dieses Vorgehen bereits befürchtet hatten, haben die Netzbetreiber des BREKO in den vergangenen Wochen gleichwohl eine Vielzahl eigener Angebote für Ausbau- und Investitionszusagen bei der Bundesnetzagentur eingereicht, um Bürgern und Unternehmen in ihren Ausbauregionen flächendeckend zukunftssichere Highspeed-Glasfaser-Anschlüsse zur Verfügung zu stellen. Weitere ambitionierte Ausbauofferten werden folgen."

In ihren der BNetzA übermittelten Ausbau- und Investitionszusagen haben die BREKO-Carrier nicht nur überwiegend einen Ausbau mit der besseren und nachhaltigen Technologie - Glasfaseranschlüssen bis direkt ins Haus oder die Wohnung oder bis ins Gebäude - in Aussicht gestellt, sondern auch klargemacht, dass sie sich nicht nur auf die lukrativen HVt-Nahbereiche, sondern vor allem auf einen flächendeckenden Ausbau in ihren Gebieten fokussieren wollen. Hinzu kommt: Die BREKO-Carrier garantieren anderen Nach-fragern - obwohl nicht dazu verpflichtet - diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Netzen (Open Access).

Die Bundesnetzagentur hat heute immerhin in Aussicht gestellt, Ausbau- und Investitionszusagen der Wett-bewerber bei ihrer endgültigen Entscheidung zu berücksichtigen, sofern diese in der Form einseitiger Verpflichtungserklärungen gestaltet werden. "Die Mitgliedsunternehmen des BREKO sind gerne bereit, auf Ver-langen der Bundesnetzagentur - ebenso wie die Deutsche Telekom - einseitige Verpflichtungserklärungen abzugeben. Wir setzen nun darauf, dass diese im Rahmen der anstehenden Konsultation Eingang in das Verfahren finden und sich entsprechend auf die Regulierungsentscheidung auswirken", betont BREKO-Präsident Norbert Westfal.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO), Hauptstadtbüro Marc Kessler, Leiter(in), Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-410, Fax: (030) 58580-412

(cl)

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