Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

Fehlerhafte Immobilienanzeigen kosten ab Mai Bußgeld!

(Berlin) - Aller Anfang ist schwer, so auch die Einführung der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014. Einer der Kernpunkte der Verordnung ist die Pflicht, in Immobilienanzeigen bestimmte Angaben zum Energieverbrauch zu nennen. Damit, so der Verband Privater Bauherren (VPB), soll der potenzielle Käufer oder Mieter eine konkrete Vorstellung vom Energieverbrauch der Immobilie bekommen. Wer diese Angaben nicht nennt, obwohl er einen Energieausweis hat, der begeht eine Ordnungswidrigkeit, und die kann laut § 29 EnEV i. V. m. § 8 EnEG mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld bestraft werden. Weil im vergangenen Jahr viele Vermieter und Verkäufer bei der Nennung der Kennzahlen noch Fehler machten, beschloss der Gesetzgeber, Fehler und Unterlassungen erst ab 1. Mai 2015 zu ahnden. Nun ist es soweit: Ab 1. Mai 2015 gibt es kein Pardon mehr. Wer die in der EnEV geforderten Zahlen nicht in die Anzeigen schreibt, der muss mit einem Bußgeld rechnen. In den Anzeigen angegeben werden müssen, sofern ein ab Mai 2014 erstellter Ausweis vorliegt, die Art des Energieausweises, der dort genannte Wert für den Endenergieverbrauch, der wesentliche Energieträger für die Heizung, das Baujahr des Hauses und die Effizienzklasse. Alle Werte stehen im Energieausweis. Diese Pflichtangaben gelten übrigens nur für Anzeigen in kommerziellen Medien. Wer seine Immobilie per Aushang im Supermarkt inseriert, der darf auch weiterhin die Kennzahlen weglassen. Schaltet der Eigentümer einen Makler ein, muss der Vermittler natürlich auch die richtigen Angaben machen. Das heißt, er braucht den Energieausweis vorab vom Verkäufer zur Einsicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

(cl)

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