Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Fernwärmvorschriften endlich modernisieren / vzbv klagt gegen veraltete Vorgaben für Preisveröffentlichung

(Berlin) - Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) sieht Modernisierungsbedarf bei der Fernwärmeverordnung. Preise ausschließlich in Geschäftsräumen oder Tageszeitungen zu veröffentlichen, sei nicht so effektiv und verbraucherfreundlich wie Angaben im Internet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Veröffentlichungspraxis der Stadtwerke Weimar geklagt. Zwar unterlag der vzbv in der Sache, die Preisveröffentlichung entsprechend der Fernwärmeverordnung ist also rechtmäßig. Doch das Thüringer OLG ließ erkennen, dass der Gesetzgeber die Verordnung ändern und Angaben im Internet festschreiben sollte.

Die Stadtwerke Weimar haben im Internet für Fernwärme geworben und Verbrauchern angeboten, Ihnen ein individuelles Angebot für die Fernwärmeversorgung zu erstellen. Die Versorgungs-bedingungen waren jedoch nicht auf der Webseite veröffentlicht. Das hielt der vzbv für unzulässig und klagte beim Landgericht Erfurt. Die in der Fernwärmeverordnung festgelegte Veröffentlichung "in geeigneter Weise" bedeute, so der vzbv, dass die Angaben auch im Internet verfügbar sein müssten. Das sah das Landgericht jedoch anders und wurde darin vom Oberlandesgericht Thüringen bestätigt.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(wl)

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