Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

Festzuschüsse für Zahnersatz vereinbart

(Bonn) - Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Höhe der Festzuschüsse für die Versorgung mit Zahnersatz und Suprakonstruktionen in seiner Sitzung vom 3. November festgelegt. Für die Bekanntgabe dieser Festzuschüsse hat der Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. November 2004 gesetzt. Damit hat die Gemeinsame Selbstverwaltung die wichtigste Voraussetzung geschaffen, um zum 1. Januar 2005 das befundbezogene Festzuschuss-System in der prothetischen Versorgung fristgerecht einführen zu können. Die Preise für die zahnärztlichen und zahntechnischen Regelleistungen, die den Befunden zugeordnet sind, wurden zuvor von den Spitzenverbänden mit den Organisationen der Zahnärzte und Zahntechnikern vereinbart. Ab 2005 zahlen die Krankenkassen im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) einen klar kalkulierbaren, festgelegten Betrag. Dieser sogenannte "befundbezogene Festzuschuss" ist ein Erstattungsbetrag der Krankenkasse, der sich am konkreten Befund (z. B. ein fehlender Zahn im Unterkiefer) orientiert.

Das bedeutet: Alle Versicherten bekommen bei gleichem Befund den gleichen Betrag von ihrer Kasse erstattet. Bislang beteiligt sich die Kasse prozentual an den Kosten beim Zahnersatz. Je nach Zahnarzt und gewählter Versorgungsform konnte die Rechnung bei verschiedenen Versicherten – obwohl der Befund exakt der Gleiche war – unterschiedlich ausfallen.

Die neuen Festzuschüsse werden wie bisher im Durchschnitt mindestens 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgungsleistungen abdecken. Weichen die dem Befund zugeordneten Regelversorgungsleistungen von den tatsächlich erbrachten Leistungen ab, können Mehrkosten entstehen, die ausschließlich der Versicherte zu tragen hat. Wünscht beispielsweise der Versicherte bei einem Befund, für den eine herausnehmbare Versorgung als Regelversorgung vorgesehen ist, eine Brückenversorgung, sind die daraus resultierenden Mehrkosten vom Versicherten zu übernehmen.

Bei regelmäßiger Vorsorge gibt es auch in Zukunft einen Bonus auf den Festzuschuss. Der Bonus entspricht in etwa dem bisherigen Bonus, wenn in den letzten fünf bzw. zehn Jahren mindestens ein Zahnarztbesuch pro Jahr nachgewiesen wird. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen betonen, dass durch die Neuregelung das bisher hohe Leistungsniveau im Bereich des Zahnersatzes erhalten worden sei. Die festgeschriebene Regelversorgung entspräche weitgehend der heutigen Versorgung. Die Patienten würden nicht gezwungen sein, in eine teurere Versorgung auszuweichen.

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Kortrijker Str. 1, 53177 Bonn Telefon: 0228/8430, Telefax: 0228/843502

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