Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Fluggastdatengesetz: Keine Mehrbelastung / Kontinuierliche Arbeit des DRV zahlt sich aus

(Berlin) - Der Bundestag hat am Donnerstag, den 27. April 2017 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Nutzung von Fluggastdaten verabschiedet. Damit wird ein Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, das der Deutsche ReiseVerband bereits seit 2011 begleitet hat. Das Gesetz zielt auf eine bessere Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung durch die Auswertung von Fluggastdaten.

"Mit dem verabschiedeten Fluggastdatengesetz kann die Reisebranche zufrieden sein. Im Ergebnis wird die Sicherheit für die Reisenden verbessert, ohne dass es zu einer bürokratischen Mehrbelastung für die Branche kommt. Der kontinuierliche Einsatz des DRV hat sich gelohnt", resümiert DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Von Anfang an hat der DRV die Zielsetzung der besseren Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung unterstützt. Der Verband hat sich zugleich dafür eingesetzt, dass der Reisebranche keine unverhältnismäßigen neuen Pflichten auferlegt werden. Erstens ging es darum, dass keine Pflicht zur Erfassung zusätzlicher Passagierdaten durch die an Flugbuchungen beteiligten Unternehmen entstehen würde. Zweitens bemühte sich der DRV zu verhindern, dass für Reisebüros und Reiseveranstalter eine direkte Pflicht zur Weitergabe von Passagierdaten an die Sicherheitsbehörden entstehen würde.

Deutliche Verbesserungen für die Branche erreicht

Die erste Forderung konnte bereits im Zuge der Verabschiedung des Richtlinientextes auf europäischer Ebene erfüllt werden. Aber es stand lange auf der Kippe, ob Deutschland seinen gesetzgeberischen Spielraum nutzen würde, um die Reisebranche mit in die Verantwortung für die Datenweitergabe zu ziehen. Hintergrund war der erhebliche Druck mehrerer EU-Mitgliedstaaten auf Deutschland, möglichst viele Marktteilnehmer und Datenquellen zu erfassen. Entsprechend sah die erste Version des Entwurfs zur Umsetzung der Richtlinie in Deutschland noch eine eigene Pflicht von Reisebüros und Reiseveranstaltern zur Weitergabe der Daten an die Behörden vor. Auch hätten die Reiseunternehmen haften müssen, wenn die Informationen nicht vollständig oder korrekt übertragen worden wären. Der DRV hatte daher seine auf EU-Ebene begonnene politische Überzeugungsarbeit auf deutscher Ebene intensiv fortgeführt, um Verbesserungen zu erreichen.

Überschaubare Pflichten für Reisebüros und Reiseveranstalter

Das nun erzielte Ergebnis stellt vor diesem Hintergrund einen erheblichen Erfolg für die Reisebranche dar. Das Gesetz verpflichtet in seiner nun verabschiedeten Form Reisebüros und Reiseveranstalter lediglich, die Fluggastdaten, die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit - auch jetzt schon - an Luftfahrtunternehmen übermitteln, rechtzeitig zu übertragen. So rechtzeitig, dass das jeweilige Luftfahrtunternehmen zu den im Gesetz genannten Fristen die Daten an die zuständige Behörde weiterleiten kann. Es entsteht zudem keine Pflicht für die Reiseunternehmen, zusätzliche Daten zu erheben.

Das Fluggastdatengesetz tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Pressestelle Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(sy)

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