Pressemitteilung | Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V.

Förderung der betrieblichen Altersversorgung

(Berlin) - Die Erkenntnis der Notwendigkeit betrieblicher oder privater Altersvorsorge ist inzwischen Allgemeingut. Im Grunde weiß jeder Politiker, aber auch jeder Bürger, dass etwas getan werden muss zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter. Wenn vor diesem Hintergrund Pläne bekannt werden, die betriebliche Altersversorgung stärker zu fördern, kann dies nur begrüßt werden. Die wohl angedachte Erhöhung des steuerlich anzuerkennenden Entgeltumwandlungsbetrags auf 8 Prozent des Bruttolohns schafft deutlich verbesserte Möglichkeiten.

Dies käme vor allem denjenigen entgegen, die angesichts eines fortgeschrittenen Alters noch eine angemessene Versorgung aufbauen möchten, was mit der bisherigen Beschränkung selten erreichbar ist. Positiv wäre es aber auch für Leistungsträger, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, Rentenleistungen nur für Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze erwarten können und damit eine größere Versorgungslücke als die meisten Beschäftigten schließen müssen.

"In diesem Zusammenhang", so Rechtsanwalt Lutz Zobel, Vizepräsident des BVD, "sollte auch das Thema der Sozialversicherungsfreiheit von Altersversorgungsaufwendungen aufgegriffen werden. Untersuchungen zeigen, dass dies für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von besonderer Bedeutung ist. Die bisherige Sozialversicherungsfreiheit für Aufwendungen bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze soll ab 2009 wegfallen. Experten und Verbände fordern seit langem, die bisherige Regelung über 2008 hinaus bestehen zu lassen. Es würde wenig Sinn machen, die steuerlich relevanten Teile zu erhöhen und auf der anderen Seite bisherige Vorteile, die wegen der Einsparung von Lohnnebenkosten besonders für die Unternehmen wichtig sind, zu eliminieren bzw. nicht beizubehalten."

Quelle und Kontaktadresse:
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