Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Förderung von Wohneigentum und energetischer Sanierung gehören in die Wahlprogramme der Parteien / IVD legt Maßnahmenkatalog zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums und für die energetische Sanierung von Immobilien vor / Wiedereinführung des privaten Schuldzinsenabzugs gefordert / Förderung der Anschaffung selbstgenutzten Wohneigentums durch Abzug von der Steuerschuld / Freistellung von Grunderwerbsteuer

(Berlin) - Der Immobilienverband IVD hat einen Maßnahmenkatalog zur Förderung selbstgenutzten Eigentums sowie zur energetischen Sanierung von Immobilien vorgelegt. Das Maßnahmenpapier des Verbands behandelt ferner Anreize zum Neubau von Wohnungen in Deutschland. "Die Förderung von Wohneigentum und Anreize zur energetischen Sanierung von Immobilien gehören in die Wahlprogramme der Parteien", fordert Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD. "Wir haben die konjunkturellen Impulse, die von den einzelnen Maßnahmen ausgehen, und die von der Politik verkündeten eigenen Maßstäbe im Blick", so Kießling weiter. Wenn die Bundesregierung die Erreichung von Klimaschutzzielen verkünde, dann müsse sie auch deren Erreichung entsprechend fördern. "Die Immobilienwirtschaft nimmt ihre Verantwortung bei der energetischen Sanierung von Immobilien sehr ernst. Ohne ein Bündel von Maßnahmen bestehen jedoch zu wenig Anreize, um die notwendigen Maßnahmen anzupacken", so Kießling weiter. Der IVD habe daher gemeinsam mit Hans-Joachim Beck, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg, konkrete steuerpolitische Vorschläge ausgearbeitet.

Drei Kernforderungen zur Förderung des Wohneigentums

Die drei Kernforderungen zur Förderung des Wohneigentums zielen auf steuerpolitische Verbesserungen zur Förderung der Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum ab. So soll der private Schuldzinsenabzug wieder eingeführt, Erstkäufer von der Grunderwerbsteuer freigestellt sowie die Anschaffung selbstgenutzten Eigentums durch Abzug von der Steuerschuld gefördert werden. "Das Steuerrecht muss in Bezug auf Wohneigentum geändert werden. Der Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie ist eine sehr wichtige Säule der privaten Altersvorsorge", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD. Darüber hinaus habe der Erwerb des Wohneigentums wesentliche konjunkturelle Effekte: Neubau, energetische Sanierung und Renovierung kämen ganz überwiegend den klein- und mittelständischen Unternehmen des Handwerks zu Gute.

Wiedereinführung des privaten Schuldzinsenabzugs

Der IVD fordert die neue Bundesregierung zu einer Wiedereinführung des privaten Schuldzinsenabzugs auf. "Der früher zulässige Sonderausgabenabzug für private Schuldzinsen wurde abgeschafft, um die Konjunktur zu dämpfen", sagt Schick. Zugleich sei erklärt worden, eine Wiedereinführung sei möglich, wenn dies zur Anregung der Konjunktur erforderlich sein sollte. "Dieser Zeitpunkt ist nun gekommen", betont Schick. Die Vorschrift könne zunächst zeitlich begrenzt, etwa für den Zeitraum von vier Jahren, in Kraft gesetzt werden. Außerdem solle die Höhe des abziehbaren Betrags begrenzt werden. Nach Vorstellungen des IVD könnten 25 Prozent der privaten Schuldzinsen bis zur Höhe von insgesamt 5.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar sein. "Die neue Bundesregierung sollte diese Regelung in der kommenden Legislaturperiode schnell umsetzen", so Schick.

Förderung der Anschaffung selbstgenutzten Wohneigentums durch Abzug von der Steuerschuld

Die Abschaffung der Eigenheimzulage hat zu einem deutlichen Rückgang der Neubautätigkeit in Deutschland geführt. "Die neue Förderung mit dem Wohn-Riester bietet auch nicht annähernd einen gleichwertigen Ersatz", so Schick. Der IVD fordert daher, die Anschaffung des selbstgenutzten Wohneigentums wieder gezielt und wirksam zu fördern. Dabei könne auf die Erfahrungen mit der früheren Förderung durch die Eigenheimzulage zurückgegriffen werden. "Anders als die frühere Eigenheimzulage sollte die Förderung jedoch nicht über einen längeren Zeitraum, sondern im Jahr der Anschaffung als Einmalbetrag gewährt werden", sagt Schick. Dadurch könne sie besser als Ersatz für fehlendes Eigenkapital eingesetzt werden.

Die Förderung soll als Abzug von der Steuerschuld gestaltet sein, so der Vorschlag des IVD. So werde eine Progressionsabhängigkeit vermieden. "10 Prozent der Anschaffungskosten sollten von der Steuerschuld des Jahres der Anschaffung oder Herstellung abgezogen werden", erläutert Hans-Joachim Beck, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg. "Die Bemessungsgrundlage sollte auf 150.000 Euro begrenzt sein", so Beck weiter. Eine Förderung von "Luxusbauten" werde so vermieden.

Freistellung von der Grunderwerbsteuer

Der Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie soll von der Grunderwerbsteuer freigestellt werden. "Dies ist ein wichtiger Aspekt, um die Bildung von Wohneigentum zu fördern", sagt Vizepräsident Schick. Ab der zweiten Wohnimmobilie oder falls eine Wohnung als Kapitalanlage erworben wird, solle die Grunderwerbsteuer weiterhin in voller Höhe erhoben werden. Dies verhindere den Missbrauch der Regelung. "Obwohl die Bundesländer über die Höhe des Steuersatzes befinden können, liegt die Zuständigkeit für die von uns vorgeschlagene Steuerbefreiung beim Bund", erklärt Schick.

Steuerliche Anreize zur energetischen Sanierung von Immobilien

Außerdem sollten steuerliche Anreize zur energetischen Sanierung geschaffen werden. "Die klimapolitischen Ziele der aktuellen Bundesregierung lassen sich ohne steuerliche Anreize zur energetischen Sanierung nicht erreichen", sagt Verbandspräsident Kießling. Häufig seien Sanierungen aus steuerlichen Gründen nicht rentabel und blieben daher aus.

"Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung gelten in den ersten drei Jahren nach der Anschaffung einer Immobilie in der Regel als so genannter 'anschaffungsnaher Aufwand'", erklärt der Steuerrechtler Beck. In diesen Fällen könnten die Kosten nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Eine energetische Sanierung von Bestandsimmobilien sei vielen Besitzern daher aus finanziellen Gründen nicht möglich. Der IVD schlägt deshalb vor, die steuerliche Sonderregelung zum "anschaffungsnahen Aufwand" abzuschaffen oder zumindest für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren auszusetzen. "Damit wird für private Kapitalanleger ein Anreiz geschaffen, Immobilien zu erwerben und anschließend grundlegend zu sanieren. Die Sonderreglegung sollte noch in dieser Legislaturperiode abgeschafft werden", betont Beck. Dies sei ohne weiteres möglich, da dazu keine gesetzgeberischen Vorarbeiten erforderlich seien. Steuersystematisch handele es sich eher um eine Vereinfachung.

Weitere Forderungen des IVD betreffen Nachbesserungen bei Erbschaftssteuer, Zinsschranke und Mietrecht, eine Abschaffung der Bauabzugssteuer sowie eine reduzierte Umsatzsteuer für Bauleistungen. Außerdem kritisiert der IVD eine faktische Doppelbesteuerung beim Grundstückskauf, wenn ein einheitliches Vertragswerk auch den Bau einer Immobilie vorsieht. Hier falle gleichzeitig Umsatz- und Grunderwerbsteuer an. Der IVD fordert hier eine Umsatzsteuerbefreiung auf die Bauleistung.

Der komplette Forderungskatalog, der in Zusammenarbeit mit dem renommierten Steuerrechtler Hans-Joachim Beck, Berlin, entstanden ist, ist in ausführlicher Form auf der Website des IVD www.ivd.net kostenlos erhältlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher / Vizepräsident, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(mk)

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