Folterverbot gilt ausnahmslos
(Berlin) - Die Landesverbände des Deutschen Richterbundes und dessen Vorsitzender, Geert Mackenroth, erklären:
Jede Art von Gewalt - auch deren Androhung - zur Erzwingung einer Aussage ist verboten. Dies ergibt sich schon aus Art. 1 GG sowie aus Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Konvention gegen Folter. Dieses Verbot hat einen überragenden Rang unter den Menschenrechten und gilt absolut. Jede Relativierung oder Einschränkung auch im Einzelfall muss ausgeschlossen bleiben.
Gerade wir Richter und Staatsanwälte tragen aufgrund unseres Amtes eine besondere Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte, deren Gewährleistung Voraussetzung und unverzichtbarer Bestandteil demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse ist. Wer hieran rührt und diese Prinzipien verwässert, zerstört den Rechtsstaat. Auch für den Deutschen Richterbund war und ist es eine Verpflichtung, sich für die Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen."
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, erklärt: "Ich bedauere sehr, dass durch Äußerungen von mir ein anderer Eindruck entstanden ist."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V.
Kronenstr. 73-74
10117 Berlin
Telefon: 030/2061250
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