Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Forderung nach Legalisierung von Hausbesetzungen verstößt gegen Eigentumsgarantie des Grundgesetzes

(Berlin) - Die Linke will künftig Hausbesetzungen legalisieren, um den angespannten Wohnungsmarkt in Großstädten zu bekämpfen. Dies solle dort gelten, wo Wohnraum über einen längeren Zeitraum leer stehe. "Die Forderung des Linken-Parteivorstands Marco Höne zeigt einmal mehr die zunehmende Erosion des Rechtsbewusstseins einiger politischer Kräfte in unserem Land. Hausbesetzungen sind und bleiben eine Straftat", sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands IVD. "Die absurde Forderung verstößt zudem ganz klar gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes."

Nach Mietpreisbremse und Bestellerprinzip hört der politische Unfug dem Immobilienverband IVD zufolge nicht auf. "Jede Woche wird eine neue Sau durchs Dorf getrieben", so Schick. "Im Bremen wird eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 19 Prozent für Investoren diskutiert und es wird gefordert den Erhebungszeitraum für Mietspiegel zu verlängern." Die Immobilienbranche wird für die Wohnungsengpässe in Großstädten verantwortlich gemacht, obwohl die Politik es ist, die die Entwicklung über Jahre verschlafen hat. "Anstatt immer absurdere Ideen zu entwickeln, muss die Politik jetzt die Investitionsbedingungen für den Wohnungsbau verbessern und beispielsweise kurzfristig weiteres Bauland zur Verfügung stellen und auch hier eine aktive Liegenschaftpolitik betreiben", fordert Schick. "Kommunen sollten Bauprojekte fördern und die laufenden Genehmigungsverfahren flexibilisieren und beschleunigen. Wohnungsneubau ist nach wie vor das einzige wirksame Mittel gegen steigende Mieten."

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Andreas Besenböck, Leiter, Kommunikation Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Fax: (030) 275726-49

(cl)

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