Pressemitteilung | BKK Dachverband e. V.

Forderung nach mehr Qualität und Patientenorientierung: Betriebskrankenkassen setzen eigene Impulse in der Anhörung zur Krankenhausreform

(Berlin) - In der heutigen Anhörung zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) unterstützt der BKK Dachverband die geplanten Maßnahmen für bundesweit
einheitliche Qualitätsstandards der Patientenversorgung. Zugleich warnen
die Betriebskrankenkassen davor, diese Qualitätsorientierung im Gesetz zu
konterkarieren.

Mehr Geld für spezialisierte Krankenhäuser

"Definierte Qualitätsstandards für Kliniken sind unverzichtbar, um im gesamten Bundesgebiet eine gute Qualität der Patientenversorgung zu ermöglichen", so Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. Zugleich bekräftigten die Betriebskrankenkassen ihre Ablehnung von Zu- und Abschlägen für Struktur- und Prozessqualität. Krankenhäuser, die dauerhaft einen definierten Mindeststandard unterschreiten und damit Behandlungen unzureichender Qualität erbringen, sollten davon ausgeschlossen werden, die bewertete Leistung zu erbringen. "Die Qualitätssicherung auf Bundesebene soll Wirkung entfalten können und zu mehr Patientensicherheit und Versorgungsqualität führen. Deshalb darf nur das Erreichen von Qualität die Teilnahme an Vergütung und Krankenhausplanung garantieren. Belohnungszahlungen oder Abschläge für Mindeststandards verwässern ein an sich präzises Instrument der Qualitätssteuerung", sagt Knieps. "Lediglich Zu- und Abschläge auf Ergebnisqualität können einen Geldfluss hin zu guter Qualität in Gang zu setzen." Dauerhaft schlechte Kliniken sind ein Risiko für Patienten. Deshalb begrüßen die Betriebskrankenkassen ausdrücklich die Klarstellung zu Mindestmengen im Gesetzentwurf: "Die konsequente Einhaltung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgegebenen Mindestmengen stellt die für eine Behandlung notwendige Erfahrung in den Krankenhäusern sicher", erklärt Knieps. "Der Erfolg von Operationen hängt immer vom Erfahrungsschatz der Klinik ab. Patienten müssen auf Erfahrung und medizinische Expertise in den Krankenhäusern vertrauen können. "

Mehr Freiraum beim Abschluss von Qualitätsverträgen

Um auf unzureichende Versorgung in den Regionen reagieren zu können, aber auch ein add-on zu bestehenden Qualitätssicherungsvorgaben zu ermöglichen, fordert der BKK Dachverband mehr Freiraum beim Abschluss von Qualitätsverträgen. Das BKK System begrüßt es deshalb ausdrücklich, dass bei den Qualitätsverträgen auch mittelgroße und kleine Krankenkassen bessere Patientenversorgung mitgestalten können, indem auch Zusammenschlüsse von Krankenkassen solche Verträge abschließen können. Die von den Betriebskrankenkassen geforderte Anti-Diskriminierungsklausel stellt zudem sicher, dass die Vertragsfreiheit der Kassen nicht eingeschränkt wird.

Verbesserte Krankenhausplanung: Qualität und Erreichbarkeit

Leider gelingt dem Gesetzentwurf nur bei der Feststellung von Unterversorgung und Sicherstellungszuschlägen für bestimmte Regionen eine konsequente erreichbarkeitsorientierte Krankenhausplanung. Dies greift aber zu kurz, weil dieselben Kriterien der Erreichbarkeitskriterien auch da gelten müssen, wo Überversorgung besteht: "Nur wenn auch in diesen Regionen medizinische Leistungen gebündelt werden, können wir die gewollte Konzentration und Spezialisierung und damit bessere Qualität der Versorgung erreichen. Im Ruhrgebiet und in der Uckermark können grundsätzlich dieselben Entfernungen zum Krankenhaus als Maßstab gelten", so der Vorstand des BKK Dachverbandes. Ausdrücklich begrüßen die Betriebskrankenkassen deshalb den Strukturfonds: "Es ist richtig, den Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von Krankenhausstandorten und die Umwandlung von Kliniken in MVZ oder Seniorenheime gezielt zu fördern. Richtig ist auch, die Länder in die Pflicht zu nehmen, die 500 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds um den gleichen Betrag zu ergänzen. Dass die Länder allerdings als Antragssteller auf Mittel aus dem Strukturfonds auch gleich die Hand auf dieses Geld legen können, befördert die gewollte Konzentration der Krankenhäuser auf den Altar der Länderfinanzinteressen", so Knieps.

Bessere Pflege mit mehr Personal - aber kein Ersatz-Geldtopf

An der ausreichenden Personalausstattung gelingt oder scheitert qualitativ hochwertige Pflege. Ein ergänzendes Pflegestellenförderprogramm hat sich jedoch in der Vergangenheit leider nicht als taugliches Instrument erwiesen, um die Pflegesituation in den Krankenhäusern nachhaltig zu verbessern. Die Betriebskrankenkassen halten deshalb eine unveränderte Neuauflage des Förderungsprogramms für falsch. "Die Politik muss die Zweckbindung der Mittel für das Pflegepersonal mit entsprechender Nachweispflicht vorgeben und dauerhaft sichern", fordert Knieps. "Ohne eine Klärung der tatsächlichen Mittelverwendung und eine Überprüfung der Wirkung darf es keine Anschlussfinanzierung geben.

Quelle und Kontaktadresse:
BKK Dachverband e.V. Pressestelle Mauerstr. 85, 10117 Berlin Telefon: (030) 27 00 406-110, Fax: (030) 27 00 406-111

(dw)

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