Pressemitteilung | Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)

Fortsetzung erfolgloser Reglementierungswut / Erhebliche Unschärfen beim Arbeitsentwurf zur Gesundheitsreform

(Berlin) - Eine Fortsetzung der Reglementierungswut der letzten 10 Jahre auf 435 Seiten sowie erhebliche Unschärfen beim Arbeitsentwurf für die Gesundheitsreform hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ausgemacht. "Als nächstes werden wir wohl noch persönlich am Arbeitsplatz überwacht", macht Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), angesichts des aktuellen Arbeitsentwurfs zur Gesundheitsreform aus seiner Verärgerung kein Hehl: "Das eklatante Misstrauen im Schatten einer ausufernden Überwachungsmentalität den Ärzten und Zahnärzten gegenüber lebt in diesem Entwurf in einem wahren Regelungsrausch fort."

Mehr Liberalität wäre beispielsweise bei der von den Versicherten ab 2005 verlangten Zusatzversicherung zum Zahnersatz dringend vonnöten. "Ohne Ausgliederung des Zahnersatzes aus dem Leistungskatalog der GKV kann ich nicht erkennen, wie denn die allseits geforderte Wettbewerbssituation zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen entstehen soll", kritisiert der Präsident der BZÄK, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp. "Ein fairer Wettbewerb zwischen den Kassen, der zu einer Kostenstabilisierung beitragen könnte, ist unter diesen Voraussetzungen jedenfalls nicht möglich."

Weiterer Kritikpunkt ist die nach Auffassung der Zahnärzteschaft überflüssige Regelung zur vertragszahnärztlichen Fortbildungspflicht. "Vielleicht sollten die Politiker einmal von ihrem hohen Ross klettern und auf dem Boden der Tatsachen nach Erklärungen dafür suchen, warum die deutsche Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde im internationalen Qualitätsvergleich (Deutsche Mundgesundheitsstudien I bis III) der vergangenen Jahre eine Spitzenposition belegt hat", regt BZÄK-Präsident Weitkamp an. "Das haben wir nämlich nicht über den Einsatz von Nürnberger Trichtern, sondern über unsere, in den Berufsordnungen festgeschriebene, standeseigene Fortbildungspflicht erlangt." Die im Entwurf angestrebte Fortbildungsverpflichtung, die in letzter Konsequenz gar mit Entzug der Zulassung drohe, sei nichts anderes als eine politische Fessel mit rein populistischem Hintergrund.

Darüber hinaus gebe es keine validierte Studie, die Vorteile einer Pflichtfortbildung belegten. Im Gegenteil, Zwänge minderten die Bereitschaft zur Fortbildung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. Chaussestr. 13, 10115 Berlin Telefon: 030/400050, Telefax: 030/40005200

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