Pressemitteilung | BBU e.V. - Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz

Fracking-Anträge von vier Bundesländern Freitag im Bundesrat: Mogelpackungen / statt konsequentes Fracking-Verbot

(Bonn, Berlin) - Als Mogelpackungen bezeichnet der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Bundesratsanträge der Länder
Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Statt ein
ausnahmsloses Fracking-Verbot zu beantragen, werden in den verschiedenen
Anträgen lediglich die Bedingungen beschrieben, unter denen zukünftig
gefrackt werden soll. Damit liegen die vier Bundesländer und ihre
Umweltminister von den GRÜNEN auf der Pro-Fracking-Linie von
Bundes-Wirtschaftsminister Gabriel und Bundes-Umweltministerin Hendricks.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt zu den
Bundesratsanträgen: "Seit Monaten hört die Anti-Fracking-Bewegung immer das
Gleiche aus den Reihen der Landes-Umweltminister. Fracking im Sandstein soll
problemlos möglich sein. Fracking im Schiefergestein soll ohne
'umwelttoxische Substanzen' erfolgen, obwohl dieser Begriff gar nicht im
Chemikalienrecht definiert ist. Und begleitend hierzu soll eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, obwohl in ihrem Rahmen
nicht mehr verlangt werden kann, als andere bestehende Gesetze bereits
vorschreiben. Der Entschließungsantrag von Schleswig-Holstein,
Baden-Württemberg und Hessen an den Bundesrat wiederholt diese Linie
lediglich. Das ist das genaue Gegenteil eines Fracking-Verbots."

In seinen Bundesratsanträgen bekennt sich Niedersachsen sogar zu einem
Fracking mit Chemie. Denn die eingesetzten Frack-Flüssigkeiten sollen
Chemikalien enthalten dürfen, die nach der zentralen Vorschrift des
Chemikalienrechts, der CLP-Verordnung, als gefährlich einzustufen sind. Nur
unter bestimmten Voraussetzungen ist der Einsatz solcher Frack-Flüssigkeiten
untersagt. Dass Frack-Flüssigkeiten sogar eine Einstufung als "schwach
wassergefährdend" haben dürfen und damit eindeutig ein wassergefährdendes
Potential in den Untergrund eingebracht werden darf, ist für den BBU ein
Skandal.

Als ebenfalls völlig inakzeptabel bezeichnet der BBU die von Niedersachsen
geplante Übergangsbestimmung für bestandskräftig zugelassene
Frack-Tätigkeiten. Unabhängig davon, ob erhebliche Umweltgefährdungen
bestehen, sollen diese problemlos weiter betrieben werden können.

Oliver Kalusch zieht ein Resümee der Anträge: "Es handelt sich um eine
politische Inszenierung, ohne dass ein Fracking-Verbot ernsthaft ins Auge
gefasst wird. So soll der Öffentlichkeit Sand in die Augen gestreut werden.
Die Anti-Fracking-Bewegung wird auf solche Tricks nicht hereinfallen und
weiter für ein ausnahmsloses Verbot des gefährlichen Gasbohrens kämpfen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) Pressestelle Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn Telefon: (0228) 214032, Fax: (0228) 214033

(sy)

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