Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Fracking-Gesetzgebung geht in entscheidende Phase / VKU fordert Verabschiedung eines Wasserschutzgesetzes

(Berlin) - Angesichts der heutigen (12. Februar 2015) Länder- und Verbändeanhörung zur Fracking-Gesetzgebung fordert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) klare gesetzliche Regeln beim Fracking. Aus Sicht des VKU, dessen Mitglieder rund 80 Prozent aller Deutschen mit Trinkwasser versorgen, müssen die geplanten Regelungen das Trinkwasser und seine Ressourcen vor den Risiken des Frackings umfassend schützen. Michael Beckereit, Vizepräsident des Spitzenverbandes der kommunalen Wirtschaft, betont: "Wir brauchen ein Wasserschutzgesetz, dass das Lebensmittel Nr. 1 schützt - ohne Wenn und Aber! Das heißt vor allem, es darf keine Fracking-Bohrungen in der Nähe von Trinkwasseranlagen geben."

Bundesumweltministerium und Bundewirtschaftsministerium hatten am 19. Dezember 2014 das seit längerem angekündigte Gesetzespaket zum Fracking vorgelegt. Der VKU begrüßt die Gesetzesinitiative grundsätzlich, sieht allerdings noch Nachbesserungsbedarf.

Beckereit: "Die Verbotszonen müssen so ausgelegt werden, dass keine ober- und unterirdische Gefahr für die Trinkwassergewinnung besteht. Fracking jeglicher Art muss in jedem Fall in allen Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen verboten werden, also auch für alle Einzugsgebiete von Grundwasserfassungen sowie Talsperren und Seen, die der Trinkwassergewinnung dienen."

Der VKU fordert weiterhin, die Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss nachzubessern. "Es darf keinesfalls zur Quasi-Verklappung des Lagerstättenwassers kommen. Sofern Lagerstättenwasser als Abwasser beseitigt wird, darf dies nur nach dem Stand der Technik in geeigneten Anlagen erfolgen", so Beckereit abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(mk)

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