Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Freiburger Missbrauchsfall: Jugendämter können nur so gut sein, wie man sie lässt

(Berlin) - In Freiburg hatte ein Paar einen neunjährigen für Sex angeboten. Der Junge musste jahrelang sexuelle Gewalt erleiden. Der Mann der beschuldigten Frau lebte trotz gerichtlichen Kontaktverbotes bei der Familie. Nun wird - einmal mehr - debattiert, worin die Defizite bestanden und wer dafür verantwortlich ist.

"Wem der Staat eine Aufgabe überträgt, dem muss er auch die Mittel zur Verfügung stellen und die Rahmenbedingungen schaffen, seine Aufgabe erledigen zu können". Diese etwas anders formulierte Regelung aus dem Allgemeinen Preußischen Landrecht macht das Dilemma deutlich, in dem sich Ordnungsbehörden wie die Jugendämter oft befinden.

Zum einen können unsere Jugendämter nur so schnell und so gut einschreiten wie sie von Gefahren für das Wohl eines Kindes Kenntnis erhalten. Zum anderen sind auch sie daran gebunden, dass im Fall schwerwiegender Eingriffsmaßnahmen wie der Herausnahme eines Kindes aus der Familie unabhängige Gerichte darüber zu entscheiden haben und nicht sie selbst.

Und schließlich entscheiden etliche Rahmenbedingungen darüber, wie gut sie ihre Arbeit machen können und wie wahrscheinlich Fehler passieren können oder eben nicht. Zu hohe Fallzahlen, zu wenige und oft noch unerfahrene MitarbeiterInnen zur Nachbesetzung frei gewordener Stellen, zu wenig Räume für den Anforderungen angemessenes Arbeiten, zu wenig Dienstwagen, mangelnde technische Ausstattung, keine oder nur unzureichende Einarbeitungszeiten neuer MitarbeiterInnen, eine eher hohe Abhängigkeit anzubietender Hilfen von der Kassenlage der Kommune und viele Einflussgrößen mehr entscheiden darüber, wie hoch in Deutschland die Wahrscheinlichkeit ist, ob einem gefährdeten Kind eher und bestmöglich geholfen werden kann oder eben nur zeitverzögert, nicht ausreichend oder auch mal gar nicht.

"Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Jugendämter in Deutschland sind in aller Regel sehr qualifiziert und hoch motiviert, das Beste für gefährdete Kinder zu tun. Man muss ihnen jedoch dazu auch die Möglichkeit geben. Aber selbst, wenn alles stimmt, werden so schlimme Fälle wie dieser leider nicht immer rechtzeitig erkannt, denn nicht einmal in so genannten Polizeistaaten gibt es eine 100%ige Sicherheit", so Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe e. V. in Berlin.

In dem zu Grunde liegenden Sachverhalt hatte sich der Beschuldigte nicht an Kontaktverbote gehalten und sich weiterhin in der Wohnung des Kindes aufgehalten. Gerichte kontrollieren nicht, ob ihre Anordnungen eingehalten werden. Und MitarbeiterInnen des Jugendamtes können allenfalls stichprobenhaft und im Rahmen ihrer aus den obigen Gründen oft begrenzten Möglichkeiten kontrollieren.

"Statt die Jugendämter einmal mehr pauschal zu kritisieren und zu verurteilen und danach zur Tagesordnung überzugehen, sollten ihnen lieber die Mittel zur Schaffung bestmöglicher Rahmenbedingungen für ihre so wichtige Arbeit wie den Schutz unserer aller Kinder zur Verfügung gestellt werden, so Becker.

"Eine der allerwichtigsten Vorrausetzungen für gute Kinderschutzarbeit ist, dass nicht Betriebswirte und Kämmerer über die Ausstattung unserer Jugendämter und noch weniger über die von ihnen zu treffenden Hilfemaßnahmen zum Schutz der ihnen anvertrauten Kinder zu entscheiden haben, sondern die Fachkräfte. Betriebswirte und Haushälter können und sollen beraten, nicht weniger, aber auf keinen Fall mehr. Entscheiden und verantworten müssen jedoch die Fachkräfte und ihre Vorgesetzten. Nur so kann es funktionieren", ergänzt Becker.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Rainer Becker, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949

(wl)

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