Freie Berufe sichern Verbraucherschutz
(Berlin) - Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Freien Berufe als Vertretungsorgan für 739.000 Freiberufler mit 162.000 Auszubildenden und 1,9 Millionen Beschäftigten hat am 27. Juni 2001 in Berlin in einer Resolution die Bundesregierung und die Länder aufgefordert, in den laufenden Reformprozessen die Belange der Freien Berufe deutlicher zu unterstützen.
Vor allem bei der geplanten Binnenmarktstrategie für den Dienstleistungssektor, der Strategie zur Schaffung europäischer Arbeitsmärkte und bei der Konsultation zur Vorbereitung einer neuen Richtlinie zur beruflichen Anerkennung lässt die EU-Kommission Verständnis für die Grundpfeiler der Freien Berufe fehlen.
Der Rundum(kahl)schlag, der alle Dienstleistungen über einen Kamm schert, wird abgelehnt. Dieser horizontale Ansatz berücksichtigt wie bereits bei der EU-Geldwäscherichtlinie, der E-Commerce-Richtlinie und der EU-Vergaberechtsrevision keinesfalls die Besonderheiten und Differenzierungen der Freien Berufe in den verschiedenen europäischen Märkten.
Dabei vergisst die EU-Kommission so die BFB-Mitgliederversammlung, die sich aus Delegierten der 16 Landesverbände und 67 Berufsorganisationen zusammensetzt , dass freiberufliche Leistungen anderen Anforderungen unterliegen als Güterproduktionen und Handel. Die bei den Freien Berufen bestehenden Berufsrechte sichern Verbraucherschutz und leisten damit einen unersetzlichen Beitrag für deren Sicherheit. Sie bestehen nicht um ihrer selbst Willen oder zur Verhinderung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung, sondern im Interesse des Verbrauchers.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB)
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10117 Berlin
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