Pressemitteilung | BGA - Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.

Freie Fahrt für freien Kfz-Service - Keine deutsche Intervention gegen die Brüsseler GVO

(Berlin) - "Der freie KFZ-Service darf nicht gegenüber der Vertragswerkstatt der Automobilhersteller benachteiligt werden. Die deutsche Politik darf sich nicht einseitig zum Erfüllungsgehilfen von Industrieinteressen machen zum Nachteil von Verbrauchern und breiten Mittelstand." Dies fordert Edwart Hengstenberg, Vorsitzender des Gesamtverbandes Autoteile-Handel e.V. (GVA) am 13. Mai 2002 in Berlin zur aktuellen Diskussion um die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO). Als Branchenverband innerhalb des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) repräsentiert der GVA rund 80 Prozent des Umsatzes im freien Kfz-Teilehandel und der Kfz-Teileindustrie.

Der Kfz-Servicemarkt ist aufgrund seines finanziellen Volumens heiß umkämpft und von einer Monopolisierung durch die Automobilhersteller bedroht. Immerhin liegt das Servicegeschäft im Volumen mit dem Neuwagengeschäft gleichauf, d.h. mit dem Autokauf sind über die Lebensdauer eines Fahrzeuges nochmals Servicekosten in gleicher Höhe des Anschaffungspreises verbunden.

Der EU-Kommissionsentwurf für die GVO hat nicht nur Auswirkungen auf das Neuwagengeschäft sondern auch auf das mit jedem Autokauf zwangsläufig verbundene Servicegeschäft, führt Hengstenberg aus. Autoteile wie Anlasser, Scheinwerfer, aber auch Komponenten wie Motorenteile werden nicht von der Autoindustrie selbst hergestellt, sondern von der Kfz-Teileindustrie, den sogenannten Zulieferern.

Die EU-Kommission will mit der neuen GVO im KFZ-Vertrieb das bisher zweigliedrige Servicesystem aus Freien und Vertragswerkstätten zugunsten des Verbrauchers stärken. Dieser Wettbewerb sei bei weitem nicht chancengleich, da die Automobilhersteller im KFZ-Service auf vielfältige Art ihre Marktmacht ausspielten, so Hengstenberg.

"Die Bundesregierung hat sich bedauerlicherweise vor den Karren der Autoindustrie spannen lassen und interveniert in Brüssel gegen die von der EU geplante GVO. Es droht damit neben den Auswirkungen auf das Neuwagengeschäft auch eine totale Monopolisierung des Reparaturmarktes zugunsten der Automobil-Konzerne" kritisiert Hengstenberg.

Der Entwurf der GVO ist geeignet, der drohenden Monopolisierung des Servicegeschäftes entgegenzuwirken und ist nach Hengstenberg ein fairer Interessenausgleich zwischen den beteiligten Kreisen vom Verbraucher bis zum Hersteller, von der Zulieferindustrie über den Teilegroßhandel bis zur Werkstatt. So fördert die neue Regelung die Interessen der Autobesitzer und stärkt die Position des mittelständischen Reparaturgewerbes und des Autoteilehandels. Sie ist darüber hinaus geeignet, die vielfach bestehende Abhängigkeit der zum Teil mittelständischen Zulieferindustrie von den Fahrzeugherstellern zu mindern.

Verbraucherfreundlich ist auch die Einschränkung der Möglichkeiten der Automobilhersteller, in den Ländern der Gemeinschaft unterschiedliche Preise zu verlangen und die noch bestehenden unterschiedlichen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Verbesserung ihrer Ertragslage zu nutzen.

Die pauschale Kritik der Bundesregierung an dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf erscheint Hengstenberg weder angemessen noch konstruktiv. Er appelliert daher die Bundesregierung, nicht gegen die geplante GVO zu intervenieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/590099521 Telefax: 030/590099539

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