Pressemitteilung |

Für Logistikbranche nicht hilfreich

(Bonn) - Der am 28. Oktober 2014 von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgestellte Gesetzesentwurf zur Tarifeinheit ist für viele Branchen nicht zielführend. Diese Auffassung vertritt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in einer ersten Stellungnahme.

Der DSLV und sein Arbeitgeberverband Spedition und Logistik Deutschland (ASL) begrüßen, dass die Gefahren der Tarifpluralität und die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung durch die Politik erkannt wurden. Jedoch regelt der gesetzliche Vorschlag die Konkurrenzsituation großer Branchengewerkschaften in vielen Unternehmen nicht.

"Die Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb erhöht die Wahrscheinlichkeit kollektiver Konflikte und umfangreicher Arbeitskämpfe", betont DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster.

Der Gesetzesvorschlag sei insoweit enttäuschend, als er sich nur auf die Reglementierung der Spartengewerkschaften beschränke. Nach dem sogenannten Mehrheitsgrundsatz soll bei kollidierenden Tarifverträgen die Gewerkschaft für einen Betrieb zuständig sein, die in diesem Betrieb die meisten Beschäftigten organisiert. Ungelöst bliebe hingegen das Problem der Tarifpluralität in der Kontraktlogistik, wo verstärkt zu beobachten sei, dass zwei Branchengewerkschaften aggressiv um Mitglieder aus einem Betrieb werben. Der Mehrheitsgrundsatz heize den Koalitionswettbewerb zusätzlich an und wirke damit kontraproduktiv.

"Dieser Kampf wird dann auf dem Rücken der Unternehmen und der Belegschaft ausgetragen und führt zu einer massiven Störung des Betriebsfriedens", so Huster.

Die Verbände DSLV und ASL haben deshalb eine vermittelnde gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit für alle Branchen vorgestellt, die sowohl die Konkurrenzsituation zwischen Branchen- und Spartengewerkschaften als auch die zwischen großen Branchengewerkschaften löst. Die von DSLV und ASL vorgeschlagene "Regel-Ausnahme-Klausel" stellt auf den im Vorschlag der Bundesarbeitsministerin enthaltenen Mehrheitsgrundsatz als Regelfall ab. In den Fällen jedoch, in denen mindestens zwei große Branchengewerkschaften die tarif- und organisationspolitische Zuständigkeit für einen Betrieb beanspruchen, sollte nur diejenige Gewerkschaft ihre Zuständigkeit geltend machen können, die dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebs am nächsten steht.

Die Speditionsverbände sehen in ihrem Vorschlag sowohl eine Lösung zur Wahrung des Betriebsfriedens als auch eine Musterschablone für den Umgang mit Tarifkonflikten in anderen Branchen.

Hinweis:
Nähere Informationen zu der von DSLV und ASL vorgeschlagenen "Regel-Ausnahme-Klausel" bietet folgender Link: http://www.dslv.org/dslv/web.nsf/id/li_fdih9qchhr.html.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV) Ingo Hodea, Leiter, Presse und Öffentlichkeitsarbeit Weberstr. 77, 53113 Bonn Telefon: (0228) 91440-0, Fax: (0228) 9144-99

(cl)

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